Arbeitsplatzbeschreibung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 04.01.2020, 12:21

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Weder alkoholkranke noch nikotinsüchtige Menschen richten sich "voll bewusst" zugrunde.
Dann kaufen Sie Zigarettenpackungen mit entsprechenden Warnungen wie hier wahrscheinlich unbewusst:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/scre ... 38560.html

Dennoch muss dafür dann später die sog. Solidargemeinschaft die teuren Krebsmedikamente bezahlen, von denen
ein Päckchen mehrere tausend Euro kosten kann, und das alle paar Wochen. Diese Unbewusstheit kostet Milliarden und das schein ok zu sein :D. Hinzu kommen noch die ganzen Herrschaften, die nie einen Cent einbezahlt haben :mrgreen:. Tolles System.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Aber verrate mir doch mal, was das damit zu tun hat, dass eine Arbeitsplatzbeschreibung angefordert wurde?
Nichts, ich kommentiere deine Kommentare.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Wen meinst du jetzt damit?
:shock: , soviel zum Thema unbewusst :oops:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
... warum willst du nicht, dass die Kasse bzw. der MDK eine Arbeitsplatzbeschreibung erhält?
Wieder eine Annahme, habe nie gesagt dass ich es nicht will, dennoch geht man wohl davon aus und leitet entsprechende Sanktionen ein bzw. droht diese an.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Bitte wirf nicht alles in einen Topf und nimm dann Schilderungen von "Einfachich" als Begründung dafür, warum du nicht reagierst.
Das Forum ist voll von solchen Geschichten, es lebt quasi davon.
Ich frage mich gerade, weshalb es kein Forum für private Kassen gibt, offensichtlich gibt es solche Probleme dort gar nicht.
Schon verwunderlich ...

Dennoch, besten Dank für die Beiträge.
Zuletzt geändert von franzpeter am 04.01.2020, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 04.01.2020, 12:24

Czauderna hat geschrieben:
04.01.2020, 09:19
Ich möchte das Problem noch einmal zusammenfassen.
Die Kasse verlangt eine Arbeitsplatzbeschreibung - er ist der Meinung, dass der Arbeitgeber die erstellen muss und nicht er. Die Kasse ist der Meinung, dass er verantwortlich dafür ist, dass überhaupt eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt wird, egal ob von ihm oder seinem Arbeitgeber.
Exakt richtig, und vor allem ohne Unterstellungen, danke !

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 12:49

Nach jede Menge Strohmännern kommt jetzt Anton, der mir erklärt, was ich eigentlich meine, ohne es bemerken zu wollen. Und dann tauchen neue Strohmänner auf, so dass die eigentliche Diskussion in den Hintergrund gerät und die eigene Position vermeintlich gestärkt wird. Wen es interessiert: https://www.wikiwand.com/de/Strohmann-Argument

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 12:21
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Weder alkoholkranke noch nikotinsüchtige Menschen richten sich "voll bewusst" zugrunde.
Dann kaufen Sie Zigarettenpackungen mit entsprechenden Warnungen wie hier wahrscheinlich unbewusst:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/scre ... 38560.html

Dennoch muss dafür dann später die sog. Solidargemeinschaft die teuren Krebsmedikamente bezahlen, von denen
ein Päckchen mehrere tausend Euro kosten kann, und das alle paar Wochen. Diese Unbewusstheit kostet Milliarden und das schein ok zu sein :D. Hinzu kommen noch die ganzen Herrschaften, die nie einen Cent einbezahlt haben. :mrgreen: Tolles System.
Strohmann Raucher - was hat er mit deiner Arbeitsplatzbeschreibung zu tun?
Strohmann der "Herrschaften, die nie einen Cent einbezahlt haben" - was haben die mit deiner Arbeitsplatzbeschreibung zu tun?
Oder bist du allen Ernstes der Meinung, die Kasse würde keine Arbeitsplatzbeschreibung fordern, wenn es keine (deine Worte, nicht meine) Säufer, Raucher und "Herrschaften" mehr gäbe?

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 12:21
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Aber verrate mir doch mal, was das damit zu tun hat, dass eine Arbeitsplatzbeschreibung angefordert wurde?
Nichts, ich kommentiere deine Kommentare.
Nein, du konstruierst laufend neue Strohmänner.

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 12:21
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
Wen meinst du jetzt damit?
:shock: , soviel zum Thema unbewusst :oops:
Das war wieder ein Strohmann, den du erlegt hast. Dazu noch eine Anmerkung. Du unterstellst Kassenmitarbeitern pauschal, sie hätten nicht die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen (dein Strohmann). Solche Äußerungen wie von dir zu alkoholkranken und nikotinsüchtigen Menschen habe ich noch von keinem meiner Kollegen gehört. Sie alle können sich in kranke Menschen hineinversetzen. Und kämpfen teilweise selbst gegen eine Sucht an und wissen, was das bedeutet.
franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 12:21
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 07:42
... warum willst du nicht, dass die Kasse bzw. der MDK eine Arbeitsplatzbeschreibung erhält?
Wieder eine Annahme, habe nie gesagt dass ich es nicht will, dennoch geht man wohl davon aus und leitet entsprechende Sanktionen ein bzw. droht diese an.
Die Annahme ergibt sich aus deiner bisherigen Argumentation in diesem Thread und der Tatsache, dass du trotz mehrfacher Aufforderung durch die Kasse nicht bereit bist, diese Beschreibung zu erstellen, besorgen oder der Erstellung zuzustimmen. Auf meine gezielte Frage nach einem anderen Grund gab es keine Antwort. Kann ja sein, dass du einen anderen Grund hast, aber solange du den der Kasse nicht mitteilst, wird sie von der Annahme ausgehen, dass du nicht willst. Der Grund ist zweitrangig, solange du ihn nicht mitteilst und er plausibel ist.

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 12:21
Das Forum ist voll von solchen Geschichten, es lebt quasi davon.
Ich frage mich gerade, weshalb es kein Forum für private Kassen gibt, offensichtlich gibt es solche Probleme dort gar nicht.
Schon verwunderlich ...

Dennoch, besten Dank für die Beiträge.
Und der nächste Strohmann - die die bösen Kassen und die PKV.

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 12:55

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 12:24
Czauderna hat geschrieben:
04.01.2020, 09:19
Ich möchte das Problem noch einmal zusammenfassen.
Die Kasse verlangt eine Arbeitsplatzbeschreibung - er ist der Meinung, dass der Arbeitgeber die erstellen muss und nicht er. Die Kasse ist der Meinung, dass er verantwortlich dafür ist, dass überhaupt eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt wird, egal ob von ihm oder seinem Arbeitgeber.
Exakt richtig, und vor allem ohne Unterstellungen, danke !
Ich habe die Rechtsgrundlagen genannt, warum es eben nicht so ist wie diese Meinung.

Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Arbeitgeber die Arbeitsplatzbeschreibung erstellen muss. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der Arbeitgeber die Informationen der Kasse überhaupt mitteilen darf ohne Einverständnis des Betroffenen (Stichwort Datenschutz). Aus diesem Grund weiß die Kasse, dass es sinnlos und nicht durch geltendes Recht gedeckt ist, wenn sie die Beschreibung ohne Einwilligung beim Arbeitgeber anfordert.

Lösungsvorschläge wurden genannt, wenn franzpeter keinen Kontakt mit seinem Arbeitgeber aufnehmen möchte.

Aber statt auf die Rechtsgrundlagen einzugehen und auf dieser Basis zu diskutieren, wurden jede Menge Strohmänner hervor gezaubert.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 04.01.2020, 13:14

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 12:55
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Arbeitgeber die Arbeitsplatzbeschreibung erstellen muss. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der Arbeitgeber die Informationen der Kasse überhaupt mitteilen darf ohne Einverständnis des Betroffenen (Stichwort Datenschutz). Aus diesem Grund weiß die Kasse, dass es sinnlos und nicht durch geltendes Recht gedeckt ist, wenn sie die Beschreibung ohne Einwilligung beim Arbeitgeber anfordert.
Deshalb wird es mal beim beim Kranken versucht und dieser eingespannt, während seiner AU für die Kasse tätig zu werden und auch die Portokosten zu
übernehmen. Und dann droht man vorsichtshalber nochmal mir Einstellung der KrG, um der Sache den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, denn eigentlich ist klar, auch dafür gibt es keine eindeutige Rechtsgrundlage :D. Das sind Methoden, ich gehe nicht weiter darauf ein an welche Zeit mich diese erinnern ...

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 13:20

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 13:14
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 12:55
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Arbeitgeber die Arbeitsplatzbeschreibung erstellen muss. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der Arbeitgeber die Informationen der Kasse überhaupt mitteilen darf ohne Einverständnis des Betroffenen (Stichwort Datenschutz). Aus diesem Grund weiß die Kasse, dass es sinnlos und nicht durch geltendes Recht gedeckt ist, wenn sie die Beschreibung ohne Einwilligung beim Arbeitgeber anfordert.
Deshalb wird es mal beim beim Kranken versucht und dieser eingespannt, während seiner AU für die Kasse tätig zu werden und auch die Portokosten zu
übernehmen. Und dann droht man vorsichtshalber nochmal mir Einstellung der KrG, um der Sache den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, denn eigentlich ist klar, auch dafür gibt es keine eindeutige Rechtsgrundlage :D. Das sind Methoden, ich gehe nicht weiter darauf ein an welche Zeit mich diese erinnern ...
Womit dann mal wieder Godwin's Law bestätigt wurde.

Die eindeutige Rechtsgrundlage habe ich dir genannt. Warum bist du der Meinung, dass diese nicht ausreicht?

Wenn es am Porto liegt - schreibe der Kasse eine Mail (kostet nix), dass sie dir eine Einwilligungserklärung schicken sollen, damit sie die Beschreibung anfordern können (kostet dich auch nix, die Kasse zahlt das Porto). Und schicke diese Einwilligungserklärung unfrei zurück (kostet dich ebenfalls nix).

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 04.01.2020, 13:46

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 13:20
Die eindeutige Rechtsgrundlage habe ich dir genannt. Warum bist du der Meinung, dass diese nicht ausreicht?
Nein, hast du nicht !
Du kreierst selbst Strohmänner, auf die ich dann eingegangen bin.
Solidargemeinschaft war Dein Stichwort, nicht meines.

Die Kasse schreibt:
Senden Sie uns diese bis zum xxx zurück, andernfalls sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Krankengeldzahlung einzustellen.

Aus Deiner Rechtsgrundlage geht nicht die Kausalität zwischen meinem KrG und der vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigung hervor.

Füllt nämlich der Arbeitgeber das nicht aus und/oder leitet er es mir nicht bis zur gesetzten Frist wieder zu, so würde dies ja ebenfalls zur Einstellung des KrG führen. Diesen Fall betrachtet der SB gar nicht, der diesen Unsinn verzapft hat .

Die Rechtsgrundlage möchte ich sehen, aus der hervor geht, dass mein KrG aus gesetzlichen Gründen eingestellt werden muss, wenn mein Arbeitgeber das Ding nicht ausfüllt :D. Das ist schlichtweg eine Lüge und ein Einschüchterungsversuch.

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 14:12

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 13:46
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
04.01.2020, 13:20
Die eindeutige Rechtsgrundlage habe ich dir genannt. Warum bist du der Meinung, dass diese nicht ausreicht?
Nein, hast du nicht !
Du kreierst selbst Strohmänner, auf die ich dann eingegangen bin.
Solidargemeinschaft war Dein Stichwort, nicht meines.

Die Kasse schreibt:
Senden Sie uns diese bis zum xxx zurück, andernfalls sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Krankengeldzahlung einzustellen.

Aus Deiner Rechtsgrundlage geht nicht die Kausalität zwischen meinem KrG und der vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigung hervor.

Füllt nämlich der Arbeitgeber das nicht aus und/oder leitet er es mir nicht bis zur gesetzten Frist wieder zu, so würde dies ja ebenfalls zur Einstellung des KrG führen. Diesen Fall betrachtet der SB gar nicht, der diesen Unsinn verzapft hat .

Die Rechtsgrundlage möchte ich sehen, aus der hervor geht, dass mein KrG aus gesetzlichen Gründen eingestellt werden muss, wenn mein Arbeitgeber das Ding nicht ausfüllt :D. Das ist schlichtweg eine Lüge und ein Einschüchterungsversuch.
Und schon taucht ein neuer Strohmann auf - der Arbeitgeber. Anfangs hieß es, die Arbeitsplatzbestätigung soll vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Jetzt wird ein "der Arbeitgeber muss ausfüllen und was ist, wenn er es nicht macht" daraus.

Wenn du die Arbeitsplatzbeschreibung nicht an deinen Arbeitgeber weiterleitest oder der Kasse nicht mitteilst, das sie es tun soll und deinem Arbeitgeber gegenüber dein Einverständnis der Bestätigung gegenüber der Kasse erklärst, ist es vollkommen egal, was der Arbeitgeber machen würde könnte sollte. Du kommst deiner Mitwirkungspflicht nicht nach.

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 04.01.2020, 14:31

Schön, dann hätte der SB das ja im Anschreiben auch so kommunizieren können. Aus dem Schreiben geht das jedoch so nicht hervor, dass auch mein Einverständnis ggü. AG bzw. Kasse genügt. Es etweckt den Eindruck als müsse ich hier die Bescheinigung vom AG einholen. Das ist natürluch bequemer für den SB. :D

Er hätte nur um mein Einverständnis bitten müssen den AG direkt zu kontaktieren und er hätte auf diese Mitwiekzngspflicht hinweisen können. Den Rest hätte er sich sparen können. Aber es macht wohl auch Spass die eigene Macht zu spüren, die man durch sein Pöstchen hat. :lol:

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 14:46

franzpeter hat geschrieben:
04.01.2020, 14:31
Schön, dann hätte der SB das ja im Anschreiben auch so kommunizieren können. Aus dem Schreiben geht das jedoch so nicht hervor, dass auch mein Einverständnis ggü. AG bzw. Kasse genügt. Es etweckt den Eindruck als müsse ich hier die Bescheinigung vom AG einholen. Das ist natürluch bequemer für den SB. :D
Wie heißt schreibt Heinrich immer so schön - sprechenden Menschen kann man helfen. Ich ergänze das mal um mailende, das funktioniert auch.

Der Kollege hätte Alternativen benennen können, ja. Wenn das Vorgehen für dich nicht in Ordnung ist, hättest du auch signalisieren können, dass es für dich nicht möglich ist, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und nach Alternativen fragen können.

Czauderna
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Czauderna » 04.01.2020, 14:58

Hallo,
ja, die Angelegenheit ist verzwickt - Kontakt mit dem Arbeitgeber ist nicht gewollt weil Mobbing im Spiel ist und eine Einigung mit der Krankenkasse scheint auch nicht zu gehen weil die sich (auch) stur stellt. Da ist es schwer eine Lösung zu finden, speziell aus einem Forum heraus.
Ich meine, selbst wenn die Frage ob es eine rechtliche Grundlage gibt oder nicht geklärt ist, wie GKV es ausführt oder eben nicht wie es der Fragende sieht, dann stellt sich doch die nächste Frage - von wem bekommt jetzt die Kasse die Arbeitsplatzbeschreibung, d.h. wer steht in einem Rechtsverhältnis zur Kasse in diesem Fall, der Arbeitgeber oder der Versicherte und Krankengeldbezieher ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 15:17

Czauderna hat geschrieben:
04.01.2020, 14:58
H von wem bekommt jetzt die Kasse die Arbeitsplatzbeschreibung, d.h. wer steht in einem Rechtsverhältnis zur Kasse in diesem Fall, der Arbeitgeber oder der Versicherte und Krankengeldbezieher ?.
Zunächst einmal der Versicherte/Krankengeldbezieher aufgrund der Mitwirkungspflichten.

Wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsplatzbeschreibung aus welchen Gründen auch immer nicht bestätigt, hat die Kasse/der MDK zumindest eine Beschreibung, mit der eine Beurteilung erfolgen kann.

broemmel
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von broemmel » 04.01.2020, 16:07

Und wenn der Arbeitgeber die Arbeitsplatzbeschreibung nicht unterschreiben will dann ist der Versicherte seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen

Anton Butz
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Anton Butz » 04.01.2020, 19:03

franzpeter hat geschrieben:
31.12.2019, 19:02

ich habe ein Schreiben meiner GKV vorliegen. Es geht um eine Arbeitsplatzbeschreibung, die ich der GKV zusenden soll,
welche jedoch vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss, daher hatte ich die GKV gebeten sich direkt an den AG zu
wenden und selbst nichts veranlasst.

Also wie hätte die Krankenkasses dann richtigerweise reagieren müssen - doch sicher nicht so

Guten Tag Herr xxx,

wir hatten Sie mehrfach gebeten sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und uns die ausgefüllte
Arbeitsplatzbeschreibung zurückzusenden. Leider liegt uns die Arbeitsplatzbeschreibung bis heute nicht vor.

Senden Sie uns diese bis zum xxx zurück, andernfalls sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Krankengeldzahlung
einzustellen.

Grüße

Jedenfalls ist die Krankenkasse nicht "gesetzlich dazu verpflichtet die Krankengeldzahlung einzustellen." So ist
franzpeter´s Klärungsbedarf offensichtlich.

Haben die Experten hier tatsächlich nicht mehr zu bieten als Unterstellungen und "Strohmänner"-Vorhalte?
.

Czauderna
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Czauderna » 04.01.2020, 19:15

Hallo Anton
Haben die Experten hier tatsächlich nicht mehr zu bieten als Unterstellungen und "Strohmänner"-Vorhalte?
ich lass die Frage mal so stehen, aber du weisst schon dass es hier kein "Duell" gibt bzw. geben wird.
Gruss
Guenter

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