Arbeitsplatzbeschreibung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.01.2020, 19:10

Anton, bist du das? Subsumieren hatten wir doch schon mal.

SGB I
§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind,
und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Wenn man schon subsumiert, sollte man auch die gesamte Rechtsgrundlage im Blick haben und nicht nur den einen Ausschnitt, der einem gefällt.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 19:19

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
03.01.2020, 19:10
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind,[ ...
Genau, jetzt könnten wir uns darüber unterhalten, ob eine Arbeitsplatzbeschreibung darunter fällt.
Und da dort "alle" steht, kann die GKV im Prinzip einfach mal behaupten dass es darunter fällt, im Prinzip nichts anderes als Willkür.
Jetzt könnte der Kranke einen RA beauftragen und das prüfen lassen, natürlich gegen Bares.
Zwischenzeitlich wird ihm das KrG gestrichen und er kann Widerspruch und/oder Klage einreichen, auch gegen Bares.
Dass er Krank ist interessiert gar nicht mehr.

Das nennt man dann sozial und leitet die Briefe ein mit "wir wollen nur Ihr Bestes"... lach ... :lol:
Klar, meine Kohle !

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.01.2020, 19:21

Subsumiere doch mal, warum die Arbeitsplatzbeschreibung für die Leistung Krankengeld, die bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, nicht erheblich ist.

Kleiner Tipp: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf

§ 2

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 19:49

Danke.
Neben den hunderten von Gesetzen im SGB muss sich das dann der Kranke auch noch alles reinziehen, verstehen und richtig auslegen
während seiner AU. Das beschleunigt bestimmt die Genesung.
Letztlich steht da: Zahle brav deinen Beitrag und komme bloß nicht auf die Idee etwas zu fordern, wir finden schon einen Grund es abzulehnen.

Einfachich
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Einfachich » 03.01.2020, 20:16

Hallo Czauderna,

das Problem an diesen Formularen ist meiner Meinung nach dass da etwas abgefragt wird das nicht das Problem darstellt.

Ich habe an dem Arbeitsplatz über 10 Jahre ausgehalten, viele kommen und gehen sehen und saß mit meinem Chef in einem Minizimmer, selbiger hat ständig seine Meinung geändert, sich über Vorgaben hinweg gesetzt. Er erwartete dass alles nach seiner Pfeife tanzt und hat mit Vorliebe Mitarbeitende erniedrigt, abgewertet. Er war schlichtweg nicht berechenbar.

Wie bitte schön soll das so ein Formular erfassen? Und wer glaubt der würde das so reinschreiben?

Zuletzt war eben ich dran und wie er mir verbal eine Mitgegeben hat wusste ich genau was folgt. Faul bin ich nicht, aber ich halte es nicht aus fertig gemacht zu werden und der Anruf der KK Mitarbeiterin hat mich derart mitgenommen dass es mir danach deutlich schlechter ging. Es ist fatal Kranke fertig zu machen, dadurch werden sie nicht schneller gesund, im Gegenteil!

Dann wird man noch vom Arzt genötigt Psychopharmaka zu nehmen, weil "sonst würde die KK sagen man ist ja nicht krank". So, die machens noch schlechter und die Nebenwirkungen waren so krass dass die HA meinte ABSETZEN. Dafür gabs einen Rüffel vom Arzt.

Mein Lichtblick bisher war die Ärztin in der Traumaambulanz! Die ging achtsam mit mir um, sie hielt von den Medikamenten auch nichts.

Ich hätte lieber ein gebrochenes Bein, das kann dann niemand negieren.

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.01.2020, 20:28

franzpeter hat geschrieben:
03.01.2020, 19:49
Danke.
Neben den hunderten von Gesetzen im SGB muss sich das dann der Kranke auch noch alles reinziehen, verstehen und richtig auslegen
während seiner AU. Das beschleunigt bestimmt die Genesung.
Letztlich steht da: Zahle brav deinen Beitrag und komme bloß nicht auf die Idee etwas zu fordern, wir finden schon einen Grund es abzulehnen.
Nein, muss er nicht. Der Kranke kann entweder der Kasse vertrauen, den Forenschreibern oder einen Anwalt einschalten. Alternativ kann er mit den Kassenmitarbeitern reden. Aber sich die Welt zurechtlegen, wie sie einem gerade gefällt, funktionierte vielleicht bei Pippi Langstrumpf. Im realen Leben sieht es anders aus.

Du bist der Meinung, die Kasse sucht einen Grund, abzulehnen. Aus Kassenmitarbeitersicht sehe ich es so, dass die Kasse prüft, ob dir das Krankengeld zusteht. Denn sie ist nicht nur einem (dir) Mitglied gegenüber verpflichtet, sondern allen. Und muss darauf achten, dass nur berechtigte Leistungen gezahlt werden.

Wo genau ist denn dein Problem, wenn die Kasse eine Arbeitsplatzbeschreibung erhält? MIr scheint es so, als stünde die Arbeitsunfähigkeit auf wackligen Füßen. Als würde der krankschreibende Arzt von Voraussetzungen ausgehen, die nicht vorhanden sind. Eine andere Erklärung fällt mir gerade nicht ein. Wenn du eine hast, erhelle mich.

broemmel
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von broemmel » 03.01.2020, 21:44

Moin franzpeter,

ich schildere nur meinen Eindruck von Dir. Nichts anderes. Und mit den letzten Beiträgen wird der nur verfestigt.

Ich bin ganz bei Dir, wenn eine Kasse etwas verlangt ohne Berechtigung. Aber ich bin nicht dabei, dass die Kasse einfach zahlen soll ohne Möglichkeit einer Prüfung.

Und dazu gehört eine Arbeitsplatzbeschreibung. Und gerade bei Mobbing ändert sich durch einfaches Nichtstun wenig bis gar nichts.

Einfachich
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Einfachich » 03.01.2020, 22:05

Zitat:
Nein, muss er nicht. Der Kranke kann entweder der Kasse vertrauen, den Forenschreibern oder einen Anwalt einschalten. Alternativ kann er mit den Kassenmitarbeitern reden. Zitatende

Vor meiner Erkrankung dachte ich dass mir im Falle des Falles die KK helfen würde. Dem war aber nicht so. Ich wurde am Telefon richtig fertig gemacht. So stelle ich mir Sachbearbeiter bei Hartz4 vor. Mit solchen Leuten redet man nicht.

Auf einem Kranken derartigen Druck auszuüben ist unsäglich. Das ist eine Versicherungsleistung in die lange einbezahlt wurde. Letztendlich hat z.B. in meinem Fall das Vorgehen der KK maßgeblich mit dafür gesorgt dass es umso länger dauert und DAS kostet alles Versicherten.

Reden mit einem MA der KK der vollkommen rechtswidrig Forderungen stellt und Druck ausübt auf jemanden der eher Stärkung braucht?

Auf jemanden einschlagen der an Traumafolgestörungen u.a. leidet? Eigentlich (nettes Wort) sollte die KK im Sinne aller Versicherten belangt werden. Das mindeste das man erwarten kann ist ein sachlicher, höflicher Umgang mit den Kunden (Versicherten). Besser wäre eine Hilfestellung und Rückendeckung.

Mit einem gebrochenen Bein und sonst heil kann man vermutlich besser wegstecken, sich wehren. Aber, Versicherte sind doch nicht die Hausschuhe von den Mitarbeitern der KK

Einfachich
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Einfachich » 03.01.2020, 22:09

Zitat:
Und dazu gehört eine Arbeitsplatzbeschreibung. Und gerade bei Mobbing ändert sich durch einfaches Nichtstun wenig bis gar nichts.
Zitatende

Aber bei einer Arbeitsplatzbeschreibung? Oder gar beim fertig machen des Mobbingopfers? Da wäre doch eher stärken und helfen angesagt statt noch eins drauf?

broemmel
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von broemmel » 03.01.2020, 22:29

Was ändert sich durch das einfache zu Hause bleiben?
Nichts.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 23:44

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
03.01.2020, 20:28
Aus Kassenmitarbeitersicht sehe ich es so, dass die Kasse prüft, ob dir das Krankengeld zusteht. Denn sie ist nicht nur einem (dir) Mitglied gegenüber verpflichtet, sondern allen. Und muss darauf achten, dass nur berechtigte Leistungen gezahlt werden.
Sieht die Kasse das bei Säufern und Kettenrauchern auch so, die sich voll bewusst zugrunde richten und dann auf Kosten der Allgemeinheit wieder
hochgepeppelt werden, um anschließend weiter zu machen ?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
03.01.2020, 20:28
Als würde der krankschreibende Arzt von Voraussetzungen ausgehen, die nicht vorhanden sind.
Solche Annahmen sind das Problem, und zwar wenn sie von Personen getroffen werden, die aufgrund ihrer Funktion und Annahmen die Macht besitzen anderen Menschen immensen Schaden zuzufügen, jedoch nicht die Fähigkeit haben ihre eigenen Annahmen zu hinterfragen bzw. bei der Sachbearbeitung Außen vor zu lassen und auch ohne die Fähigkeit zu besitzen sich in andere Menschen hinein zu versetzen.

Abgesehen davon kann mir niemand erzählen, dass nicht auch ein Kassenmitarbeiter unter dem Leistungsdruck steht Kosten einzusparen, andernfalls
würden sich diese nicht so aufführen wie hier bspw. auch von "Einfachich" geschildert. Ein normaler entspannter Mensch reagiert so jedenfalls nicht.
Auch nicht der neutrale Sachbearbeiter, der ohne Unterstellungen seinen Fall prüft :D.

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2020, 07:42

franzpeter hat geschrieben:
03.01.2020, 23:44
Sieht die Kasse das bei Säufern und Kettenrauchern auch so, die sich voll bewusst zugrunde richten und dann auf Kosten der Allgemeinheit wieder
hochgepeppelt werden, um anschließend weiter zu machen ?
Ich spreche nicht von Säufern, sondern von alkoholkranken Menschen. Auch von diesen wird Mitwirkung gefordert. Zum Beispiel die Krankengeldzahlung vom regelmäßigen Besuch bei einer Suchtberatung abhängig gemacht. Weder alkoholkranke noch nikotinsüchtige Menschen richten sich "voll bewusst" zugrunde. Du scheinst von Suchterkrankungen nicht wirklich Ahnung zu haben.

Aber verrate mir doch mal, was das damit zu tun hat, dass eine Arbeitsplatzbeschreibung angefordert wurde? Bist du der Meinung, die Kasse dürfe die Voraussetzungen der Krankschreibung nicht überprüfen, weil es andere kranke Menschen gibt, die Krankengeld erhalten?
franzpeter hat geschrieben:
03.01.2020, 23:44
Solche Annahmen sind das Problem, und zwar wenn sie von Personen getroffen werden, die aufgrund ihrer Funktion und Annahmen die Macht besitzen anderen Menschen immensen Schaden zuzufügen, jedoch nicht die Fähigkeit haben ihre eigenen Annahmen zu hinterfragen bzw. bei der Sachbearbeitung Außen vor zu lassen und auch ohne die Fähigkeit zu besitzen sich in andere Menschen hinein zu versetzen.
Wen meinst du jetzt damit? Ich bin offen für deine Begründung, warum du so vehement dagegen bist, dass die Kasse erfährt, wie dein Arbeitsplatz aussieht. Falls die Formulierung "erhelle mich" nicht kennen solltest - warum willst du nicht, dass die Kasse bzw. der MDK eine Arbeitsplatzbeschreibung erhält?
franzpeter hat geschrieben:
03.01.2020, 23:44
Abgesehen davon kann mir niemand erzählen, dass nicht auch ein Kassenmitarbeiter unter dem Leistungsdruck steht Kosten einzusparen, andernfalls
würden sich diese nicht so aufführen wie hier bspw. auch von "Einfachich" geschildert. Ein normaler entspannter Mensch reagiert so jedenfalls nicht.
Auch nicht der neutrale Sachbearbeiter, der ohne Unterstellungen seinen Fall prüft :D.
Bitte wirf nicht alles in einen Topf und nimm dann Schilderungen von "Einfachich" als Begründung dafür, warum du nicht reagierst. Womit wir wieder bei der Frage wären, warum bist du so dagegen, eine Arbeitsplatzbeschreibung an die Kasse zu übermitteln? Weil es Kassenmitarbeiter gibt, die bei anderen Versicherten über das Ziel hinausschießen?

Czauderna
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Czauderna » 04.01.2020, 09:19

Hallo,
ich meine dass der Fragende hier nicht die gewünschte Antwort erhalten hat, also die, die seine Auffassung bestätigt.
Da bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als sich mit seiner Kasse in den Clinch zu begeben.
Ich möchte das Problem noch einmal zusammenfassen.
Die Kasse verlangt eine Arbeitsplatzbeschreibung - er ist der Meinung, dass der Arbeitgeber die erstellen muss und nicht er. Die Kasse ist der Meinung, dass er verantwortlich dafür ist, dass überhaupt eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt wird, egal ob von ihm oder seinem Arbeitgeber.
Die bisherigen Antworten der Experten haben seine Auffassung nicht bestätigt.
Bevor die Diskussion aus dem Ruder läuft, diese Fakten
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Anton Butz » 04.01.2020, 09:58

Hallo Günter,

die Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit verzichtet
auf Details zur schriftlichen Arbeitsplatzbeschreibung.
https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF
Deswegen könnte es eine Kassen-spezifische Vorgehensweise sein,
die Arbeitsplatzbeschreibung vom Versicherten aber die Unter-
schrift vom Arbeitgeber zu verlangen. Dies ist sicher nicht gut.
Aber dazu sind sich GKV und franzpeter ja längst einig – sie
haben es nur nicht bemerkt – oder nicht bemerken wollen.

Schönen Gruß und alles Gute für 2020
Anton

Czauderna
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Czauderna » 04.01.2020, 10:07

Hallo Anton,
vielen Dank für den Beitrag und den Link - vielleicht hilft der unserem Ratsuchenden ja weiter.
Auch dir natürlich alles Gute und vor allen Dingen Gesundheit für das neue Jahr.
Gruss
Günter

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