Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hanomag
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 02.01.2020, 00:19

broemmel hat geschrieben:
01.01.2020, 20:06
Wieso hat das was mit Lotto zu tun?
Du hast recht. Viele Millionen GKV-Versicherten müssen nichts denken und nichts beachten, sie sind ja bereits in der GKV.
broemmel hat geschrieben:
01.01.2020, 20:06
Eine Rechtsgrundlage wurde doch genannt?
Und die paar wenigen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, müssen alle Rechtsgrundlagen der GKV kennen. Aber eine Vielzahl von Experten der GKV darf munter falsche Auskünfte erteilen (die hier schreibenden ausgeschlossen).

Sollte der Halbwaise aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen können, müsste die Solidargemeinschaft ohnehin die Versicherungsbeiträge einer GKV übernehmen oder er bliebe aufgrund der dann lebenslangen Kindergeldberechtigung kostenlos beim Vater mitversichert und nach dessen Tod Vollmitglied in der kostengünstigen PBeaKK mit privatärztlichen Leistungen. Ob das dann für die Solidargemeinschaft billiger ist, wage ich zu bezweifeln.

Allerdings hat der Halbwaise den Ehrgeiz eine Beschäftigung auf den freien Arbeitsmarkt zu finden. Aus diesem Grund wird er bis dahin noch mehrfach pflichtversichert werden und schon deshalb nicht in den Genuss einer lebenslang kostenlosen GKV kommen können.

Czauderna
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Czauderna » 02.01.2020, 11:22

Hallo,
mal unabhängig vom vorliegenden Fall - eine kostenlose Krankenversicherung, die gibt es nicht.
Auch die Familienversicherung in der GKV ist nicht kostenlos, auch wenn der oder die Familienversicherte selbst keinen Beitrag zahlen muss - denn irgendwie müssen die Leistungsausgaben der Familienversicherten finanziert werden.
Ohne einen Hauptversicherten kann es auch keine "kostenlose" (Selbstzahlung)Eigenversicherung geben - beitragsfreie Zeiträume ausgenommen.
Gruss
Czauderna

Hanomag
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 02.01.2020, 12:14

Czauderna hat geschrieben:
02.01.2020, 11:22
Auch die Familienversicherung in der GKV ist nicht kostenlos, auch wenn der oder die Familienversicherte selbst keinen Beitrag zahlen muss - denn irgendwie müssen die Leistungsausgaben der Familienversicherten finanziert werden.
Ohne einen Hauptversicherten kann es auch keine "kostenlose" (Selbstzahlung)Eigenversicherung geben - beitragsfreie Zeiträume ausgenommen.
Das liest sich sich auf den Seiten der AOK - die ich bereits eingangs zitiert hatte - etwas anders:
Waisenrentner, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, bleiben auch über den 26. Geburtstag hinaus beitragsfrei kranken- und pflegeversichert.
Entsprechende Personen bleiben beitragsfrei (= kostenlos) kranken- und pflegeversichert. Von Familienversicherung steht da nichts, zumal der ggf. verbliebene Hauptversicherte ohnehin einmal wegsterben wird.

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Czauderna » 02.01.2020, 13:44

Hallo,
Waisenrenter, die eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen bleiben für die Dauer des Waiserentenbezugs selbst beitragsfrei.
Ja, das stimmt doch auch, aber auch deren Leistungen müssen finanziert werden und wenn sie nicht selbst dazu beitragen durch eine Beitragszahlung, dann müssen die Gelder aus anderen Quellen genommen werden. Nichts anderes wollte ich mit meinem Hinweis auf "kostenlose" Versicherung bemerken.
Sorry wenn ich dich damit verwirrt haben sollte.
Gruss
Czauderna

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 02.01.2020, 19:25

Czauderna hat geschrieben:
02.01.2020, 13:44
Waisenrenter, die eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen bleiben für die Dauer des Waiserentenbezugs selbst beitragsfrei.
Und die nicht arbeitsfähigen offensichtlich auch darüber hinaus. Bleibt den diese lebenslange Beitragsfreiheit erhalten, wenn der Halbwaise zwischendurch mal nebenbei beitragspflichtig beschäftigt war?
Czauderna hat geschrieben:
02.01.2020, 13:44
Ja, das stimmt doch auch, aber auch deren Leistungen müssen finanziert werden und wenn sie nicht selbst dazu beitragen durch eine Beitragszahlung, dann müssen die Gelder aus anderen Quellen genommen werden. Nichts anderes wollte ich mit meinem Hinweis auf "kostenlose" Versicherung bemerken.
Sorry wenn ich dich damit verwirrt haben sollte.
Keine Ursache, da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. Ich hätte tatsächlich beitragsfrei schreiben sollen.

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Czauderna » 02.01.2020, 20:44

Hanomag hat geschrieben:
02.01.2020, 19:25
Czauderna hat geschrieben:
02.01.2020, 13:44
Waisenrenter, die eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen bleiben für die Dauer des Waiserentenbezugs selbst beitragsfrei.
Und die nicht arbeitsfähigen offensichtlich auch darüber hinaus. Bleibt den diese lebenslange Beitragsfreiheit erhalten, wenn der Halbwaise zwischendurch mal nebenbei beitragspflichtig beschäftigt war?
Hallo,
auch da stimme ich dir zu, allerdings kenne ich keinen Fall in dem lebenslang Waisenrente gezahlt wurde. wenn die Rentenzahlung endet, endet auch die Versicherung und damit die Beitragsfreiheit, es kommt dann entweder nur eine weitere Familienversicherung, die lebenslang dauern kann und nicht mit dem 26. Lebensjahr endet oder zu einer eigenen Versicherung, die aber dann nicht beitragsfrei sein wird.
Du beziehst dich auf die Aussage der AOK, aber auch dort steht klar der Begriff "Waisenrentner" und wer keinen Rente mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, der ist dann zwar nach wie vor Waise aber kein Rentner mehr, meine ich.
Gruss
Czauderna

amerin

Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von amerin » 13.01.2020, 16:15

Es gab/gibt überhaupt keine kostenlose GKV in der Waisenrente bis 2017!

Sollte ein Waise nicht im Stande sein, wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sich zu unterhalten, besteht der Waisenrentenanspruch höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Nach Vollendung des 27. Lebensjahrs besteht nur dann ein Waisenrentenanspruch fort, wenn die Schul- oder Berufsausbildung aufgrund der Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes oder gleichgestellten Diensts verzögert wurde.
Zuletzt geändert von amerin am 13.01.2020, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Czauderna » 13.01.2020, 16:55

amerin hat geschrieben:
13.01.2020, 16:15
:shock:
Es gibt überhaupt keine kostenlose GKV in der Waisenrente!
Von der Waisenrente werden wie bei jedem KVdR-(Alters)Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung abgezogen. Ist man nicht in der KVdR, dann gibt es den hälftigen Zuschuss.

Sollte ein Waise nicht im Stande sein, wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sich zu unterhalten, besteht der Waisenrentenanspruch höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Nach Vollendung des 27. Lebensjahrs besteht nur dann ein Waisenrentenanspruch fort, wenn die Schul- oder Berufsausbildung aufgrund der Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes oder gleichgestellten Diensts verzögert wurde.
Hallo,
schau dir bitte mal folgende Seite an - https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ei-2005670
Gruss
Czauderna

amerin

Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von amerin » 13.01.2020, 19:35

Danke!
Also die TK-Seite ist wenig verständlich.
Aber gut, dass vor-Bezieher-2017 mal wieder benachteiligt wurden...

Die Seite ist gut: https://www.haufe.de/personal/entgelt/k ... 99308.html

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