Blockfristberechnung
Moderator: Czauderna
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Blockfristberechnung
Allgemeinarzt bescheinigt Diagnose X auf einer AU-Erstbescheinigung.
Allgemeinarzt überweist zum Facharzt während diese AU noch läuft.
Facharzt bescheinigt während AU-Erstbescheinigung noch läuft Diagnose Y auf einer AU-Folgebescheinigung (ohne Diagnose X zu erwähnen).
Beide AU-Bescheinigungen überlappen sich vom Datum her.
Gilt nun Diagnose Y als zur Diagnose X hinzugetreten ?
Ist damit der Beginn der Blockfrist für Diagnose Y identisch mit dem Beginn der Blockfrist für Diagnose X ?
Allgemeinarzt überweist zum Facharzt während diese AU noch läuft.
Facharzt bescheinigt während AU-Erstbescheinigung noch läuft Diagnose Y auf einer AU-Folgebescheinigung (ohne Diagnose X zu erwähnen).
Beide AU-Bescheinigungen überlappen sich vom Datum her.
Gilt nun Diagnose Y als zur Diagnose X hinzugetreten ?
Ist damit der Beginn der Blockfrist für Diagnose Y identisch mit dem Beginn der Blockfrist für Diagnose X ?
Re: Blockfristberechnung
Ja.
Nein. Jede AU hat eine eigene Blockfrist.
Die Diagnose Y verlängert aber nicht die Blockfrist von X
Nein. Jede AU hat eine eigene Blockfrist.
Die Diagnose Y verlängert aber nicht die Blockfrist von X
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Re: Blockfristberechnung
Danke. Habe mittlerweile folgendes gefunden:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdf
Siehe Bsp. 2.3.2. Bsp. 2
Laut dieser Angabe würde die Blockfrist von Y, dann mit der Blockfrist von X beginnen und beide Blockfristen parallel (ab)-laufen,
weil Y zu X hinzugetreten ist.
Was stimmt nun ?
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Re: Blockfristberechnung
Tja, wahrscheinlich suche ich nur die Konfrontation und zwar mit nachweislich falschen Aussagen. In der Tat die suche ich, dazu stehe ich, denn bei solch wichtigen Themen sollten die Forumsleser keine falschen Infos bekommen.
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Re: Blockfristberechnung
Lies mal 3.2.2, dann verstehst du vielleicht, warum jede Erkrankung eine eigene Blockfrist hat und warum die Blockfrist bei dem von dir genannten Beispiel bei beiden Erkrankungen identisch ist.
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Re: Blockfristberechnung
Die Frage war:
In Bsp. 2 unter 2.3.2. sieht man ganz deutlich, dass der Beginn der Blockfrist der Diagnose Y vorgezogenfranzpeter hat geschrieben: ↑31.12.2019, 22:45Ist damit der Beginn der Blockfrist für Diagnose Y identisch mit dem Beginn der Blockfrist für Diagnose X ?
wird. Im Text steht außerdem:
Für die „hinzugetretene Krankheit“ wird - sofern für diese Krankheit in der Vergangenheit noch keine eigene
Blockfrist ausgelöst wurde - eine Blockfrist von dem Zeitpunkt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit an gebildet.
Insofern ist diese Antwort falsch bzw. adressiert nicht die Frage.
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Re: Blockfristberechnung
3.2.2. betrifft eine „hinzugetretene Krankheit“, die allein Arbeitsunfähigkeit verursacht. In meinem Beispiel sind beide Krankheiten "aktiv".GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ↑03.01.2020, 19:19Lies mal 3.2.2, dann verstehst du vielleicht, warum jede Erkrankung eine eigene Blockfrist hat und warum die Blockfrist bei dem von dir genannten Beispiel bei beiden Erkrankungen identisch ist.
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Re: Blockfristberechnung
Ich bezog mich auf dein Beispiel (siehe meinen letzten Satz). Das Beispiel dient nur zur Verdeutlichung, warum trotzdem jede Erkrankung ihre eigene Blockfrist hat.franzpeter hat geschrieben: ↑12.01.2020, 13:473.2.2. betrifft eine „hinzugetretene Krankheit“, die allein Arbeitsunfähigkeit verursacht. In meinem Beispiel sind beide Krankheiten "aktiv".GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ↑03.01.2020, 19:19Lies mal 3.2.2, dann verstehst du vielleicht, warum jede Erkrankung eine eigene Blockfrist hat und warum die Blockfrist bei dem von dir genannten Beispiel bei beiden Erkrankungen identisch ist.