mein scheidungstermin steht endlich ins haus
und nun quält mich eine frage, die ich auch über die such funktion hier im forum und über tante G. nicht lösen konnte.
wie kann , muß, werde ich mich hinterher krankenversichern?
die kinder bleiben familienversichter, das weiß ich schon.
ich habe bis dato mit den kindern und meinem neuen LG von harz4 gelebt, aber er beginnt nun eine sogenannte beschäftigung mit arbeitsentgeld, das heißt für ihn er wird sich bei der arge abmelden, weil sein einkommen den satz endlich übersteigt, eigentlich ja eine tolle sache und wir freuen uns sehr!
nur weiß ich nicht wie es mir meiner versicherung läuft, wenn wir als bedarstgemeinschaft ja aus der arge aus scheiden?!
denn wir haben ja trotz allem kein rieseneinkommen von dem ich mich privat versichern könnte, ich würde es auch gar nicht wollen!
wennih cbei der arge gemeldet bleibe, würden sie ja wieder alles anrechnen und es wäre wie bisher, oder? es geht ja nur drum ob sie mich versichern würden, denn ich habe "nur" einen minijob. mehr würde ich gar nicht vom a-team wollen.
ich hoffe sehr hier weiß jemand rat!
wie geht es weiter nach scheidung
Moderator: Czauderna
Hallo.
Also wenn du kein eigenes Einkommen hast und ihr auch nicht verheiratet seit, dann bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Gibt da einen so genannten Erwerbslosen-Tarif. Dürfte meines Wissen´s bei ca. 130,00 Euro im Monat liegen (inkl. Pflegeversicherung).
Vielleicht kann sich aber auch hier jemand aus der entsprechenden Fachabteilung zu Wort melden. Die düften die Beträge genau im Kopf haben.
mfg
Also wenn du kein eigenes Einkommen hast und ihr auch nicht verheiratet seit, dann bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Gibt da einen so genannten Erwerbslosen-Tarif. Dürfte meines Wissen´s bei ca. 130,00 Euro im Monat liegen (inkl. Pflegeversicherung).
Vielleicht kann sich aber auch hier jemand aus der entsprechenden Fachabteilung zu Wort melden. Die düften die Beträge genau im Kopf haben.
mfg
Du warst oder bist bis zur Rechtskraft der Scheidung(1Monat nach Scheidungstermin) bei deinem Ex mitversichert. Deine Kinder bleiben wie du richtig schreibst auch weiterhin mitversichert.
In deinem Fall bleibt nur die freiwillige Weiterversicherung wenn die Unterstützung durch die Arge wegfällt, ansonsten bleibt die Versicherung erhalten, sofern ihr als Bedarfsgemeinschaft noch Leistungen von der Arge erhaltet, wenn nicht mehr dann gibts auch keine Versicherung.
Bei Unklarheiten einfach mal nachfragen.
In deinem Fall bleibt nur die freiwillige Weiterversicherung wenn die Unterstützung durch die Arge wegfällt, ansonsten bleibt die Versicherung erhalten, sofern ihr als Bedarfsgemeinschaft noch Leistungen von der Arge erhaltet, wenn nicht mehr dann gibts auch keine Versicherung.
Bei Unklarheiten einfach mal nachfragen.