Info MDK !
Moderator: Czauderna
Info MDK !
Worüber hat der MDK kenntnis?Wann hat der MDK kenntnis. Kann man über den MDK Info zur Person bekommen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
der MDK bekommt Infos von der Krankenkasse: Daten zur Person, Arbeitsplatzbeschreibung (die wurde vorher beim Arbeitgeber eingeholt) und ärztliche Berichte (ggf. direkt vom Arzt).
LG, Fee
P.S. Selbst holt der MDK nur Infos bei der Untersuchung beim Patienten ein, ansonsten ermittelt der nicht
der MDK bekommt Infos von der Krankenkasse: Daten zur Person, Arbeitsplatzbeschreibung (die wurde vorher beim Arbeitgeber eingeholt) und ärztliche Berichte (ggf. direkt vom Arzt).
LG, Fee
P.S. Selbst holt der MDK nur Infos bei der Untersuchung beim Patienten ein, ansonsten ermittelt der nicht
Da wir ja hier in einem krankenkassenforum sind, wir das mit dem spielchen von den experten mit sicherheit verneint.Ausserdem bräuchte man dafür beweise.
Mir persönlich kommen aber manche sachen sehr merkwürdig vor.
Besonders die gesundschreibungen per aktenlage.Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das man aus der ferne eine AU oder af beurteilen kann ,wenn man den patienten nicht vorher gesehen hat( Aussnahmen wirklich sehr schwere erkrankungen)
Man ruft ja schliesslich auch nicht seinen arzt an und sagt schick mir mal eine AU .
Frage:Müssen sie zum MDK ??
Gruss Lotto
Mir persönlich kommen aber manche sachen sehr merkwürdig vor.
Besonders die gesundschreibungen per aktenlage.Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das man aus der ferne eine AU oder af beurteilen kann ,wenn man den patienten nicht vorher gesehen hat( Aussnahmen wirklich sehr schwere erkrankungen)
Man ruft ja schliesslich auch nicht seinen arzt an und sagt schick mir mal eine AU .
Frage:Müssen sie zum MDK ??
Gruss Lotto
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Hallo,
das mit den Spielchen ist mir einfach zu platt ... und auch zu polemisch.
der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ist quasi die medizinische Beratung der Krankenkassen und wird von diesen auch umlagefinanziert.
Die Kasse schickt Unterlagen und ggf. auch den Versicherten zur sozialmedizinischen Beratung/Begutachtung. Was dabei rauskommt ist wie ein Praline in dem Film Forrest Gump. Das weiss keiner vorher. es ist nicht etwa so, dass der Kassenmitarbeiter irgendwas auf einen extra Zettel kritzelt wie: "den arbeitsfähig schreiben", "den in eine Kur zwingen", die noch 2 Wochen krank schreiben", "die zur Entgiftung schicken" usw.
Die Gesundschreibungen kenne ich schon seit 20 Jahren. Die sind auch nicht mehr geworden. Nur früher gab es kein Internet und keine Vernetzung, da wussten die Betroffenen nichts voneinander.
Die meisten Gesundschreibungen nach Aktenlage sind Schuld des behandelnden Arztes, der keine aussagefähigen und nachvollziehbaren Unterlagen/Befunde vorgelegt oder ausgefüllt hat. Aber komischerweise gibt es hier immer nur Schelte für den MDK und die Kasse .....
Ach und diese Spezies Doc hat meist auch wenig Trieb einen ärztlich begründeten Widerspruch zu formulieren, wie es die AU-Richtlinien vorsehen.... Aber das ist ja auch immer Schuld der anderen.
Mir tun die Versicherten auch leid, die dann zwischen den Mühlen zermahlen werden. Aber ich kann es nicht ändern.
LG, Fee
das mit den Spielchen ist mir einfach zu platt ... und auch zu polemisch.
der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ist quasi die medizinische Beratung der Krankenkassen und wird von diesen auch umlagefinanziert.
Die Kasse schickt Unterlagen und ggf. auch den Versicherten zur sozialmedizinischen Beratung/Begutachtung. Was dabei rauskommt ist wie ein Praline in dem Film Forrest Gump. Das weiss keiner vorher. es ist nicht etwa so, dass der Kassenmitarbeiter irgendwas auf einen extra Zettel kritzelt wie: "den arbeitsfähig schreiben", "den in eine Kur zwingen", die noch 2 Wochen krank schreiben", "die zur Entgiftung schicken" usw.
Die Gesundschreibungen kenne ich schon seit 20 Jahren. Die sind auch nicht mehr geworden. Nur früher gab es kein Internet und keine Vernetzung, da wussten die Betroffenen nichts voneinander.
Die meisten Gesundschreibungen nach Aktenlage sind Schuld des behandelnden Arztes, der keine aussagefähigen und nachvollziehbaren Unterlagen/Befunde vorgelegt oder ausgefüllt hat. Aber komischerweise gibt es hier immer nur Schelte für den MDK und die Kasse .....
Ach und diese Spezies Doc hat meist auch wenig Trieb einen ärztlich begründeten Widerspruch zu formulieren, wie es die AU-Richtlinien vorsehen.... Aber das ist ja auch immer Schuld der anderen.
Mir tun die Versicherten auch leid, die dann zwischen den Mühlen zermahlen werden. Aber ich kann es nicht ändern.
LG, Fee
Info MDK
So habe ich die vorgehensweise des MDK auch gehört.Die Kassen stellen eine Anfrage,die wird über den Daum gezogen und man mutmaßt.Aber diese Aussagen sollen keine relewans haben, da es kein persönliches Treffen war.Und ,diese Anfragen werden wohl oft gestellt .Auch soll zu diesen Anfragen kein vermerk geführt werden.
Ich kann hier nur aus eigener Erfahrung sprechen, wie es bei uns lief:
Zweieinhalb Monate nach seiner OP wegen Gonarthrose hat mein Mann ein Schreiben des Reha-Service seiner Krankenkasse erhalten, in dem es hieß: "Der MDK hat Ihren Gesundheitszustand eingeschätzt. Er empfiehlt für Sie eine sogenannte stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben. [...] Ihre Wiedereingliederung ist nach Einschätzung des MDK ab 01. Dezember 2008 möglich." (Das war zwei Wochen nach Datum des Schreibens.)
Wir haben uns damals gefragt, wie der MDK zu dieser Einschätzung kam, da er meinen Mann gar nicht gesehen hatte. An die stufenweise Wiedereingliederung war beim besten Willen nicht zu denken. Also haben wir eine ärztliche Bescheinigung der Uniklinik eingereicht, in der vermerkt war, daß mein Mann voraussichtlich bis 01.02.2009 arbeitsunfähig sein würde. Daraufhin kam ein Schreiben des Reha-Service, daß der MDK meinen Mann begutachten möchte.
Die Begutachtung durch den MDK erfolgte Mitte Dezember, die Feststellung war: weiterhin arbeitsunfähig, Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bzw. drohende Behinderung gegeben. Es wurde eine medizinische Reha empfohlen.
Ich vermute, das erste Schreiben war aus Vereinfachungsgründen eine Wiedervorlage-Geschichte ohne Ansehen der Person, so nach dem Motto: Nach drei Monaten muß er doch wieder arbeiten können. Durch den Hinweis, daß das nicht der Fall war, wurde dann konkret ermittelt. Der MDK-Gutachter war umfassend informiert, was sicher auch daran lag, daß mein Mann wirklich alle Befunde eingereicht hatte.
Von einem Spielchen würde ich nicht unbedingt sprechen. Man macht sich halt zunächst die Arbeit nicht schwerer als unbedingt nötig, und wenn der Patient widerspricht, wird doch noch mal genauer nachgesehen. Wahrscheinlich könnten die Kassen den Ansturm gar nicht bewältigen, wenn jeder Patient sofort begutachtet würde.
Solange man als Patient die Krankenkassenschreiben nicht als in Stein gemeißeltes Gesetz betrachtet, ist alles im grünen Bereich.
Viele Grüße
Koulchen
Zweieinhalb Monate nach seiner OP wegen Gonarthrose hat mein Mann ein Schreiben des Reha-Service seiner Krankenkasse erhalten, in dem es hieß: "Der MDK hat Ihren Gesundheitszustand eingeschätzt. Er empfiehlt für Sie eine sogenannte stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben. [...] Ihre Wiedereingliederung ist nach Einschätzung des MDK ab 01. Dezember 2008 möglich." (Das war zwei Wochen nach Datum des Schreibens.)
Wir haben uns damals gefragt, wie der MDK zu dieser Einschätzung kam, da er meinen Mann gar nicht gesehen hatte. An die stufenweise Wiedereingliederung war beim besten Willen nicht zu denken. Also haben wir eine ärztliche Bescheinigung der Uniklinik eingereicht, in der vermerkt war, daß mein Mann voraussichtlich bis 01.02.2009 arbeitsunfähig sein würde. Daraufhin kam ein Schreiben des Reha-Service, daß der MDK meinen Mann begutachten möchte.
Die Begutachtung durch den MDK erfolgte Mitte Dezember, die Feststellung war: weiterhin arbeitsunfähig, Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bzw. drohende Behinderung gegeben. Es wurde eine medizinische Reha empfohlen.
Ich vermute, das erste Schreiben war aus Vereinfachungsgründen eine Wiedervorlage-Geschichte ohne Ansehen der Person, so nach dem Motto: Nach drei Monaten muß er doch wieder arbeiten können. Durch den Hinweis, daß das nicht der Fall war, wurde dann konkret ermittelt. Der MDK-Gutachter war umfassend informiert, was sicher auch daran lag, daß mein Mann wirklich alle Befunde eingereicht hatte.
Von einem Spielchen würde ich nicht unbedingt sprechen. Man macht sich halt zunächst die Arbeit nicht schwerer als unbedingt nötig, und wenn der Patient widerspricht, wird doch noch mal genauer nachgesehen. Wahrscheinlich könnten die Kassen den Ansturm gar nicht bewältigen, wenn jeder Patient sofort begutachtet würde.
Solange man als Patient die Krankenkassenschreiben nicht als in Stein gemeißeltes Gesetz betrachtet, ist alles im grünen Bereich.
Viele Grüße
Koulchen
Zuletzt geändert von Koulchen am 15.04.2009, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
die Fee hat eigentlich schon alles geschrieben was den MDK betrifft und sein verhältnis zu den krankenkasse - dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Es wird immer wieder seitens der patienten moniert dass der MDK Stellungnahmen (das sind übrigens keine Gutachten) abgibt ohne den Patienten gesehen zu haben. Nun, der MDK hält sich grundsätzlich erst einmal an die vorliegenden Befundberichte der behandelnden Ärzte und wenn die nicht "passen", dann kommen eben solche Ergebnisse heraus.
Was will auch der MDK in jedem Falle mit dem Patienten persönlich ??
Mal abgesehen davon dass solche körperlichen Begutachtungen die Kassen
teuer bezahlen müssen, kein Patient dieser Welt wird hingehen und dem MDK erklären dass er ja eigentlich gesund wäre und kein Krankengeld mehr benötige oder dass er eine Kur zwar beantragt habe, aber nun wirklich nicht benötigen würde usw., usw. - zugegeben, etwas platt ausgedrückt, aber
in der Masse zutreffend - für den Patienten steht immer fest wie die Kasse zu entscheiden hat.
Nur da wo der MDK es für ein Gutachten zwingend tun muss oder es für erforderlich hält wird er, zusätzlich zu den vorliegenden Befundberichten,
Abeitsplatzbeschreibungen usw. auch den Patienten selbst sehen wollen.
Gruß
Czauderna
die Fee hat eigentlich schon alles geschrieben was den MDK betrifft und sein verhältnis zu den krankenkasse - dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Es wird immer wieder seitens der patienten moniert dass der MDK Stellungnahmen (das sind übrigens keine Gutachten) abgibt ohne den Patienten gesehen zu haben. Nun, der MDK hält sich grundsätzlich erst einmal an die vorliegenden Befundberichte der behandelnden Ärzte und wenn die nicht "passen", dann kommen eben solche Ergebnisse heraus.
Was will auch der MDK in jedem Falle mit dem Patienten persönlich ??
Mal abgesehen davon dass solche körperlichen Begutachtungen die Kassen
teuer bezahlen müssen, kein Patient dieser Welt wird hingehen und dem MDK erklären dass er ja eigentlich gesund wäre und kein Krankengeld mehr benötige oder dass er eine Kur zwar beantragt habe, aber nun wirklich nicht benötigen würde usw., usw. - zugegeben, etwas platt ausgedrückt, aber
in der Masse zutreffend - für den Patienten steht immer fest wie die Kasse zu entscheiden hat.
Nur da wo der MDK es für ein Gutachten zwingend tun muss oder es für erforderlich hält wird er, zusätzlich zu den vorliegenden Befundberichten,
Abeitsplatzbeschreibungen usw. auch den Patienten selbst sehen wollen.
Gruß
Czauderna