Hallo,
ich habe die letzten 21 Monate im Ausland verbracht (Südamerika-Reise,
Freiwilligen-Arbeit) und möchte mich jetzt wieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Da sich ja im Bereich der KV einiges verändert hat hat und ich noch ein wenig vom Kulturschock und Jetlag verwirrt bin habe ich einigen Fragen, auf die ich hier auch nach einigem Suchen keine Antworten gefunden habe.
Meine alte Mitgliedschaft habe ich wegen der langen Abwesenheit gekündigt, eine Anwartschaft besteht nicht.
- Muss ich zurück in meine alte Krankenkasse oder kann ich auch zu einer besser bewerteten Kasse wechseln?
- Muß ich den Aufenthalt in irgendeiner Form nachweisen (Visa-Stempel im Reisepaß, Flugtickets, Bescheinigung der Auslandskrankenversicherung oder ähnliches)? Mein Problem hierbei ist, dass mir diese Dokumente kurz nach meiner Rückehr im Zug geklaut worden sind.
- Da ich in den nächsten Wochen noch keinen neuen Job habe muss ich mich wahrscheinlich arbeitslos melden (ALG II, Hartz IV). Soll ich mich erstmal freiwillig in der GKV versichern oder gibt es da einen passenderen Status?
Viele Dank schon mal für die Antworten, das ist ja hier mal ein richtig kompetentes Forum!
Karla
Zurück in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
auf jeden Fall musst Du zu Deiner Kasse zurück, denn in dem jetzigen Zustand ohne Job oder Arbeitslosengeld gehörst Du zu den Personen, für die diese neue nachrangige Versicherungspflicht eingeführt wurde.
Ja, und da fängt es schon an. Die Kassen handhaben es unterschiedlich. Für viele Kassen reichen Stempel im Pass und die Versicherung fängt mit der Einreise an. Andere Kassen verlangen zusätzlich den Nachweis, dass im Ausland auch eine Kranken-Vollversicherung bestand - wenn nicht, wird schon mal die komplette Nachversicherung verlangt.
Geh zur Kasse, nimm die "Stempel" mit und guck mal, was die sagen.
LG, Fee
auf jeden Fall musst Du zu Deiner Kasse zurück, denn in dem jetzigen Zustand ohne Job oder Arbeitslosengeld gehörst Du zu den Personen, für die diese neue nachrangige Versicherungspflicht eingeführt wurde.
Ja, und da fängt es schon an. Die Kassen handhaben es unterschiedlich. Für viele Kassen reichen Stempel im Pass und die Versicherung fängt mit der Einreise an. Andere Kassen verlangen zusätzlich den Nachweis, dass im Ausland auch eine Kranken-Vollversicherung bestand - wenn nicht, wird schon mal die komplette Nachversicherung verlangt.
Geh zur Kasse, nimm die "Stempel" mit und guck mal, was die sagen.
LG, Fee