Ist eine Schenkung beitragspflichtig in der FKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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kater
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Ist eine Schenkung beitragspflichtig in der FKV?

Beitrag von kater » 06.04.2009, 12:42

Betr.. Schenkung, beitragspflichtig FKV
Hallo,
Hartz IV wurde bei mir abgelehnt, da ich Ersparnisse über dem Schonvermögen habe.

Ich freiwillig in der Gesetzl. KV.

Meine Eltern beabsichtigen dieses Jahr, 15000,00 € mir als Schenkung
zu überlassen.

Muß ich diesen Betrag bei der Krankenkasse melden.
Wird sich diese Schenkung auf meinen Beitrag aus?
Ich zahle den untersten Beitrag, ca. 146 € mtl.

Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Kater

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.04.2009, 16:52

Hallo,
nei der Schenkungsbetrag ist nicht beitragspflichtig die Kapitalerträge (Zinsen) hieraus aber schon.
Die niedrigste Klasse wird fiktiv mit einem Einkommen von 840,00 €
angesetzt. wen das Gesamteinkommen also incl. Zinsen niedriger ist
ändert sich nichts am bisherigen Beitrag.
Gruß
Czauderna

Elisabetha
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Beitrag von Elisabetha » 02.10.2011, 09:58

Da ich evtl. demnächst in derselben Situation bin...

Ist das tatsächlich so, dass Schenkungen nicht zählen? Kann ich mir nicht vorstellen!

Vielleicht kann nochmal jemand was dazu sagen....

Elisabetha
Beiträge: 2
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Beitrag von Elisabetha » 02.10.2011, 10:02

Sorry, hat sich erledigt....

Habe einen anderen Thread dazu gefunden:
http://www.krankenkassenforum.de/geldge ... t5221.html

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2011, 14:33

Hallo,
dieser andere Thread beantwortet aber nicht abschließend die konkrete Frage.
Ein Geldgeschenk von 15.000,00 € ist selbst nicht beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, nur die Kapitalerträge hieraus.
Gruss
Czauderna

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