Meine Situation ist wie folgt:
51 Jahre, seit 1.1. 1989 ununterbrochen in der PKV als Angestelle,
zum 1.4 2009 werde ich arbeitslos und bekomme ALG I,
ledig, d.h. keine Familienversicherung möglich
Meine Fragen lauten wie folgt
1) ich kann mich weiter privat versichern, muß mich allerdings von der Beitragpflicht in der GKV befreien lassen. VORSICHT: dieser Entscheid ist unwiderruflich.
Sollte ich längere Zeit arbeitslos bleiben, müsste ich mich auch nach Auslaufen des ALG I weiter privat versichern, was ich mir aber dann nicht leisten kann.
---Ist dieser Sachverhalt so richtig ?
2) Ich wechsle mit ALG I-Bezug pflichtversichert in die GKV:
im Falle einer Langzeitarbeitslosigkeit (= worst case) wäre ich mindestens 12 Monate in der GKV versichert (15 Monate Anspruch auf ALG 1) und könnte mich danach freiwillig in der GKV weiterversichern?
---Stimmt das??
3) Ich welchsle in die GKV aber ich bekomme in den nächsten 12 Monaten eine neue Arbeit und liege damit auch in 2009 über der Versicherungspflichtgrenze (wenn ich die erhaltene Abfindung hinzurechnen kann?).
---Kann/muss ich mich dann mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses wieder in der PKV versichern (ich war dann weniger als 12 Monate in der GKV)?
---Wie ist die Aussage zu verstehen, ich muss die 3-Jahresregel erfüllen?
---Nur falls Rückkehr in die PKV möglich ist, würde es hier m.E. Sinn machen eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, die mir meine jetzigen Beiträge sichert. Diese ist bei Arbeitslosigkeit in den ersten 6 Monaten beitragsfrei?.
Ich habe 2 Versicherungen, 2 Versicherungsmakler und einen Anwalt kontaktiert und leider bisher divergierende Aussagen erhalten. Daher wäre ich für qualifizierte Stellungnahmen äußerst dankbar, da ich meine Arbeitslosengeldantrag abgeben muß. Eventuell hat jemand einen guten Tipp, wer sich hier auskennt?
Vielen Dank
Rückkehr GKV da Arbeitslosigkeit. Anwartschaftsversicherung
Moderator: Czauderna