Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Beitrag von mrymen » 26.11.2019, 17:37

Guten Tag.
Ich möchte rückwirkend eine Zuzahlungsbefreiung stellen. Habe auch den chroniker Status. Also 1% vom Einkommen.

Aber:
Welches Einkommen muß ich angeben lt. Steuerbescheinigung?
-Gesamtbetrag der Einkünfte? Also z.B. 12x die mtl. Bruttorente ohne Freibeträge etc.
-oder niedrigeres Einkommen/zu versteuerndes Einkommen?

Und:
Wo steht auf dem Steuerbescheid meine angegebene private BU-Rente? Die zählt doch normalerweise auch zum "Gesamtbetrag der Einkünfte"?
Oder???

Und, darf ich nur
-Zuzahlungen zur Krankengym etc.
-Zuzahlungen zu Medikamente
angeben?
Oder auch:
-Knochendichtemessung (muß ich ja selber zahlen)
-Zahnarztkosten
-Fahrtkosten zur Krankengym, Arzt etc.
Welche noch?

Besten Dank!!!!!

Czauderna
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Re: Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Beitrag von Czauderna » 26.11.2019, 22:10

mrymen hat geschrieben:
26.11.2019, 17:37
Guten Tag.
Ich möchte rückwirkend eine Zuzahlungsbefreiung stellen. Habe auch den chroniker Status. Also 1% vom Einkommen.
Ist das von der Kasse geprüft und bestätigt - wenn nein, muss das erst getan werden - anbsonsten gelten 2%

Aber:
Welches Einkommen muß ich angeben lt. Steuerbescheinigung?
-Gesamtbetrag der Einkünfte? Also z.B. 12x die mtl. Bruttorente ohne Freibeträge etc.
-oder niedrigeres Einkommen/zu versteuerndes Einkommen?
Die Bruttorente, aber auch alle anderen regelmässigen Einnahmen - Meist geht aus den Antragsunterlagen der Kassen die Details hervor.

Und:
Wo steht auf dem Steuerbescheid meine angegebene private BU-Rente? Die zählt doch normalerweise auch zum "Gesamtbetrag der Einkünfte"?
Oder???
Ja, auch die private BU-Rente zählt zu den Einkünften - ob die im Einkommensteuerbescheid steht und wo da genau, das weiss ich leider auch nicht.

Und, darf ich nur
-Zuzahlungen zur Krankengym etc.
-Zuzahlungen zu Medikamente
ja
angeben?
Oder auch:
-Knochendichtemessung (muß ich ja selber zahlen)
nein, zählt nicht
-Zahnarztkosten
bei Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung
-Fahrtkosten zur Krankengym, Arzt etc.
Nein, nur die Eigenanteile von Fahrtkosten, die auch von der Kasse übernommen wurden
Welche noch?
Es zählen grundsaetzlich alle gesetzlich vorgeschriebebenen Eigenanteile, z.B. auch die für Heil- und Hilfsmittel oder die Eigenanteile bei stationärer Krankenhausbehandlung oder Reha. Genaue Informationen dazu erteilt die Krankenkasse bereits mit den Antragsunterlagen.

Besten Dank!!!!!
Gruss
Czauderna

mrymen
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Re: Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Beitrag von mrymen » 27.11.2019, 11:07

-Zahnarztkosten
bei Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung

Wie meinen Sie das?
Kann ich also nicht den Eigenanteil nach Abzug von Festbetrag angeben? z.B. bei Füllungen.
Danke

Czauderna
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Re: Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Beitrag von Czauderna » 27.11.2019, 13:07

mrymen hat geschrieben:
27.11.2019, 11:07
-Zahnarztkosten
bei Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung

Wie meinen Sie das?
Kann ich also nicht den Eigenanteil nach Abzug von Festbetrag angeben? z.B. bei Füllungen.
Danke
Hallo,
nein, so geht das nicht - das, was die Kasse letztendlich nicht übernimmt beim Zahnersatz ist kein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil.
Man kann schon bei der Benatragung des Zahnaersatzes ggf. die Härtfeallregelung in Anspruch nehmen, die ggf. den dopppelten Festzuschuss
zur Folge hat - kommt eben auch auf das Einkommen an. In der Regel bedeuten doppelter Festzuschuss dann auch 100%, das muss aber nicht sein.
Füllungen gehören nicht zum Zahnersatz, d.h. sie gehören zur zahnärztlichen Behandlung und sind 100% Kassenleistungen. Nimmt man höherwertigere Füllungen , dann muss man zuzahlen, aber das ist keine gesetzlich vorgschriebener Eigenanteil.
Gruss
Czauderna

mrymen
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Re: Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Beitrag von mrymen » 27.11.2019, 17:54

Czauderna hat geschrieben:
27.11.2019, 13:07
mrymen hat geschrieben:
27.11.2019, 11:07
-Zahnarztkosten
bei Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung

Wie meinen Sie das?
Kann ich also nicht den Eigenanteil nach Abzug von Festbetrag angeben? z.B. bei Füllungen.
Danke
Hallo,
nein, so geht das nicht - das, was die Kasse letztendlich nicht übernimmt beim Zahnersatz ist kein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil.
Man kann schon bei der Benatragung des Zahnaersatzes ggf. die Härtfeallregelung in Anspruch nehmen, die ggf. den dopppelten Festzuschuss
zur Folge hat - kommt eben auch auf das Einkommen an. In der Regel bedeuten doppelter Festzuschuss dann auch 100%, das muss aber nicht sein.
Füllungen gehören nicht zum Zahnersatz, d.h. sie gehören zur zahnärztlichen Behandlung und sind 100% Kassenleistungen. Nimmt man höherwertigere Füllungen , dann muss man zuzahlen, aber das ist keine gesetzlich vorgschriebener Eigenanteil.
Gruss
Czauderna

Danke nochmals für die Info.
Dann bleibt also echt nur
-Zuzahlung Krankengymnastik, Massage
-Zuzahlungen zu z.B. Schienen Orthopädie
-Zuzahlungen Arzneimittel
Weder Fahrtkosten, noch Zahnarztkosten, noch Knochendichtemessung

Dankeschön. Dann komme ich selbst bei 1% nicht drüber. Schade

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