Arbeitsgeber ist insolvent
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 19.10.2019, 20:44
Arbeitsgeber ist insolvent
Hallo,Ich bin gesetzlich,freiwillig versichert.Bis 18.8.2019 habe ich die Witwenrente von Arbeitsgeber und eine Witwenrente von der Renteversicherung
bekommen.Nun schreibt mir der Arbeitsgeber,das sie die Insolwenz beantragt haben.Ich soll mich an PSVaG wenden:Die aber schreiben das das noch lange dauert kann ob ich die Rente bekomme oder nicht.
Die gesetzliche Krankenkasse aber hatte von mir Mitteilung von Arbeitsgeber.Die wird aber ignoriert und von meine Konto wurde fleisig abgebucht volle Beitrag wie früher.Ich bekomme aber nur 1/2 Rente ,also sollten sie nur 1/2 abbuchen.Kasse ignoriert telefonate,Mail und Briefe.
Was mache ich da?
bekommen.Nun schreibt mir der Arbeitsgeber,das sie die Insolwenz beantragt haben.Ich soll mich an PSVaG wenden:Die aber schreiben das das noch lange dauert kann ob ich die Rente bekomme oder nicht.
Die gesetzliche Krankenkasse aber hatte von mir Mitteilung von Arbeitsgeber.Die wird aber ignoriert und von meine Konto wurde fleisig abgebucht volle Beitrag wie früher.Ich bekomme aber nur 1/2 Rente ,also sollten sie nur 1/2 abbuchen.Kasse ignoriert telefonate,Mail und Briefe.
Was mache ich da?
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 19.10.2019, 20:44
von Freiwillige versicheung zur gesetzliche versicherung
Ich war familienversichert bei private Kasse.Seit 2013 bin gesetzlich freiwillig versichert.
Gibt eine Möglichkeit aus freiwillig ins pflichtversichert?
Gibt eine Möglichkeit aus freiwillig ins pflichtversichert?
Re: Arbeitsgeber ist insolwent
Hallo und willkommen im Forum
grundsaetzlich ist ein Wechsel von freiwillig versichert in Pflichtversichert auch nur dann möglich wenn eine Pflichtversicherung sein muss, z.B. durch Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, ansonsten verbleibt es bei der freiwilligen Versicherung.
Wenn ich es richtig verstanden und gelesen habe, dann wird die Hinterbliebenenversorgung durch den Arbeitgeber wegen dessen Insolvenz nicht mehr gezahlt. Dein Antrag auf Weiterzahlung dieser Hinterbliebenversorgung durch die Absicherungsversicherung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten (kommt auch auf die Höhe des Versorgungsbezugs an). Entweder die Kasse verzichtet auf die (vorläufige) Weiterzahlung der Beiträge für den Versorgungsbezug, dann musst du aber im Falle der Weitergewährung sehr wahrscheinlich nachzahlen
oder du zahlst weiter, bekommst aber im Falle der Nichtweiterzahlung die entsprechenden Beitragsanteile zurück von der Kasse. Beides muss aber auf jeden Fall mit der Kasse schriftlich vereinbart werden.
Das die Kasse nicht reagiert auf deine Schreiben ist natürlich nicht gut. Ich persönlich würde die nächste Abbuchung einfach mal zurückgehen lassen, da meldet sich die Kasse bestimmt.
Wird denn durch die gesetzliche Witwenrente und den Versorgungsbezug die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1038,33 € überschritten ?
Gruss
Czauderna
grundsaetzlich ist ein Wechsel von freiwillig versichert in Pflichtversichert auch nur dann möglich wenn eine Pflichtversicherung sein muss, z.B. durch Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, ansonsten verbleibt es bei der freiwilligen Versicherung.
Wenn ich es richtig verstanden und gelesen habe, dann wird die Hinterbliebenenversorgung durch den Arbeitgeber wegen dessen Insolvenz nicht mehr gezahlt. Dein Antrag auf Weiterzahlung dieser Hinterbliebenversorgung durch die Absicherungsversicherung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten (kommt auch auf die Höhe des Versorgungsbezugs an). Entweder die Kasse verzichtet auf die (vorläufige) Weiterzahlung der Beiträge für den Versorgungsbezug, dann musst du aber im Falle der Weitergewährung sehr wahrscheinlich nachzahlen
oder du zahlst weiter, bekommst aber im Falle der Nichtweiterzahlung die entsprechenden Beitragsanteile zurück von der Kasse. Beides muss aber auf jeden Fall mit der Kasse schriftlich vereinbart werden.
Das die Kasse nicht reagiert auf deine Schreiben ist natürlich nicht gut. Ich persönlich würde die nächste Abbuchung einfach mal zurückgehen lassen, da meldet sich die Kasse bestimmt.
Wird denn durch die gesetzliche Witwenrente und den Versorgungsbezug die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1038,33 € überschritten ?
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsgeber ist insolwent
Hallo czauderna,
"die nächste Abbuchung einfach zurückgehen lassen" zieht aber ein Kostenanteil nach sich (Säumniszuschlag/Rücklastgebühr). Die meisten KK haben ein Beschwerdetelefon, das für solche Zwecke sicher geeigneter wäre.
MfG
ratte1
"die nächste Abbuchung einfach zurückgehen lassen" zieht aber ein Kostenanteil nach sich (Säumniszuschlag/Rücklastgebühr). Die meisten KK haben ein Beschwerdetelefon, das für solche Zwecke sicher geeigneter wäre.
MfG
ratte1
Re: Arbeitsgeber ist insolwent
Hallo ratte 1,
ja, das weiss ich, deshalb habe ich ja auch geschrieben das ich es persönlich so machen würde.
Das mit dem "Beschwerdetelefon" scheint ja nicht funktioniert zu haben.
Gruss
Czauderna
ja, das weiss ich, deshalb habe ich ja auch geschrieben das ich es persönlich so machen würde.
Das mit dem "Beschwerdetelefon" scheint ja nicht funktioniert zu haben.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsgeber ist insolvent
ich würde hier auch keine Abbuchung eigenmächtig stornieren. das zieht nur noch mehr nach sich. Kosten die der Fragesteller dann auch nicht zahlen will und sich dann auch noch darum streiten will.
und dem Grunde nach ist der Einzug ja auch rechtens erstmal solange die Kasse keine rechtskräftigen Mitteilungen erhalten hat, die etwas anderes zur Berechnung als Grundlage dienen soll.
und wenn die Kasse wirklich nicht reagiert, dann sollte man eben auch offiziell Beschwerde einreichen. da reicht idR keine Email und auch kein Telefonat.
letztendlich muss jetzt für sich persönlich entschieden werden, was die weniger einschneidende Lösung ist. nicht zahlen und dann wahrscheinlich einen nicht kleinen Betrag jahrelang zusätzlich zum laufenden Beitrag abstottern müssen oder lieber erst mal brav zahlen und dann ggf ein schönes Sümmchen zurückgezahlt bekommen. bei den heutigen Zinsen ist es ja eh egal ob das Geld auf dem Konto liegt oder bei der Kasse.
rein aus meinen Erfahrungswerten kommt es aber nur sehr selten vor, dass der Pensionssicherungsverein nicht zahlt. die Beiträge sind also über kurz oder lang wahrscheinlich auf jeden Fall zu zahlen.
ich persönlich würde deshalb lieber erstmal die Einzugsermächtigung stornieren und einen Dauerauftrag der vollen Beiträge mit dem Verwendungszweck "unter Vorbehalt der Prüfung der Beitriebsrente" (oder sowas in der Art) einrichten und überweisen und auf keinen Fall eigenmächtig was kürzen oder rückbuchen lassen.
und dem Grunde nach ist der Einzug ja auch rechtens erstmal solange die Kasse keine rechtskräftigen Mitteilungen erhalten hat, die etwas anderes zur Berechnung als Grundlage dienen soll.
und wenn die Kasse wirklich nicht reagiert, dann sollte man eben auch offiziell Beschwerde einreichen. da reicht idR keine Email und auch kein Telefonat.
letztendlich muss jetzt für sich persönlich entschieden werden, was die weniger einschneidende Lösung ist. nicht zahlen und dann wahrscheinlich einen nicht kleinen Betrag jahrelang zusätzlich zum laufenden Beitrag abstottern müssen oder lieber erst mal brav zahlen und dann ggf ein schönes Sümmchen zurückgezahlt bekommen. bei den heutigen Zinsen ist es ja eh egal ob das Geld auf dem Konto liegt oder bei der Kasse.
rein aus meinen Erfahrungswerten kommt es aber nur sehr selten vor, dass der Pensionssicherungsverein nicht zahlt. die Beiträge sind also über kurz oder lang wahrscheinlich auf jeden Fall zu zahlen.
ich persönlich würde deshalb lieber erstmal die Einzugsermächtigung stornieren und einen Dauerauftrag der vollen Beiträge mit dem Verwendungszweck "unter Vorbehalt der Prüfung der Beitriebsrente" (oder sowas in der Art) einrichten und überweisen und auf keinen Fall eigenmächtig was kürzen oder rückbuchen lassen.
Re: Arbeitsgeber ist insolvent
Hallo Kollegen,
kann es sein, dass Ihr das mit der Rückbelastung deshalb so kritisch seht weil es funktionieren könnte . Noch einmal, ich persönlich würde das so machen wenn meine Kassen nicht auf Anrufe oder Briefe reagieren würde, wohl wissend, dass hier sofort eine Reaktion erfolgen würde, denn wenn es um Beitragszahlungen geht, da sind alle Kassen ziemlich schnell bei der Sache, weiss ich aus der Praxis.
In der Sache selbst scheinen wir uns ja einig zu sein - mal sehen, was martina daraus für Schlüsse zieht.
Gruss
Czauderna
kann es sein, dass Ihr das mit der Rückbelastung deshalb so kritisch seht weil es funktionieren könnte . Noch einmal, ich persönlich würde das so machen wenn meine Kassen nicht auf Anrufe oder Briefe reagieren würde, wohl wissend, dass hier sofort eine Reaktion erfolgen würde, denn wenn es um Beitragszahlungen geht, da sind alle Kassen ziemlich schnell bei der Sache, weiss ich aus der Praxis.
In der Sache selbst scheinen wir uns ja einig zu sein - mal sehen, was martina daraus für Schlüsse zieht.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsgeber ist insolvent
Nee, gewisslich nicht. Ich zweifele sehr daran, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist. Das einzige was man erreichen wird, ist eine Mahnung. Ein "Aufschrecken" der KK bei Rückbelastung ist m.E. eine Wunschvorstellung.
Ich bleibe dabei: Beschwerdetelefon nutzen. Ob die TE von dieser Möglichkeit (bei einigen KK doch etwas versteckt) überhaupt gewusst hat?
MfG
Re: Arbeitsgeber ist insolvent
Bei einer Rücklastschrift folgt das automatisierte Mahnverfahren.
Die Zeiten sind lange vorbei bei denen dann individuell geschaut wurde was der Grund für die Rücklastschrift ist.
Die einzigen die sich darüber freuen sind die Banken. Denn für die maschinelle Abwicklung lassen sie sich hohe Gebühren zahlen.
Beschwerdetelefon oder erst einmal den zuständigen Teamleiter mal kontaktieren und genau klären worum es geht.
Die Zeiten sind lange vorbei bei denen dann individuell geschaut wurde was der Grund für die Rücklastschrift ist.
Die einzigen die sich darüber freuen sind die Banken. Denn für die maschinelle Abwicklung lassen sie sich hohe Gebühren zahlen.
Beschwerdetelefon oder erst einmal den zuständigen Teamleiter mal kontaktieren und genau klären worum es geht.
Re: Arbeitsgeber ist insolvent
Hallo,broemmel hat geschrieben: ↑24.10.2019, 13:59Bei einer Rücklastschrift folgt das automatisierte Mahnverfahren.
Die Zeiten sind lange vorbei bei denen dann individuell geschaut wurde was der Grund für die Rücklastschrift ist.
Die einzigen die sich darüber freuen sind die Banken. Denn für die maschinelle Abwicklung lassen sie sich hohe Gebühren zahlen.
Beschwerdetelefon oder erst einmal den zuständigen Teamleiter mal kontaktieren und genau klären worum es geht.
ist ja gut - ihr Profis ratet davon ab bzw. haltet nix davon. Ich habe mal Erkundigungen eingezogen. Ja, es ist so, dass bei einer Rückbelastung das automatische Mahnverfahren in Gang gesetzt wird, gleichzeitig aber auch ein Erinnerungstermin gesetzt wird, er möglichst durch einen Anruf, entweder von der Fachabteilung oder sogar von der Kundenberatung durchgeführt wird. Dies, weil oftmals mit einem persönlichen Gespräch alles viel besser und schneller geklärt wird. Aber wie gesagt, Ihr ratet von solch einer "Lösung" ab und weist auf auf Beschwerdetelefon und Teamleitung hin, dann klappt das auch mit der Reaktion der Kasse.
Das bestimmte Zeiten lange vorbei sind - ja, das mag wohl sein und ist grösstenteils auch gut so, nicht aber wenn darunter die Kundenfreundlichkeit und der Service leidet, egal bei welcher Kasse.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsgeber ist insolvent
Hallo "martina2676",
zum 1.8.2017 gab es eine Rechtsänderung:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel ... ngspf.html
Wenn ein oder mehrere Kinder geboren wurden und zum 1.8.2017 keine Überprüfung der freiwilligen Mitgliedschaft durch die Krankenkasse erfolgte, würde ich schriftlich die Voraussetzungen der "Krankenversicherung der Rentner = KVDR" überprüfen lassen.
Wenn die KVDR-Voraussetzungen seit August 2017 erfüllt sind, hat sich das Problem erledigt. Dann ist die zahlende Stelle zur Zahlung der Beiträhge verpflichtet (gesetzliche Rente und Betriebsrente).
Wenn Anrufe und Briegfe an die normale Adresse (und die Beschwerdestelle) nicht weiterhelfen, kann auch notfalls ein Brief an den Vorstand helfen.
Gruß
RHW
zum 1.8.2017 gab es eine Rechtsänderung:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel ... ngspf.html
Wenn ein oder mehrere Kinder geboren wurden und zum 1.8.2017 keine Überprüfung der freiwilligen Mitgliedschaft durch die Krankenkasse erfolgte, würde ich schriftlich die Voraussetzungen der "Krankenversicherung der Rentner = KVDR" überprüfen lassen.
Wenn die KVDR-Voraussetzungen seit August 2017 erfüllt sind, hat sich das Problem erledigt. Dann ist die zahlende Stelle zur Zahlung der Beiträhge verpflichtet (gesetzliche Rente und Betriebsrente).
Wenn Anrufe und Briegfe an die normale Adresse (und die Beschwerdestelle) nicht weiterhelfen, kann auch notfalls ein Brief an den Vorstand helfen.
Gruß
RHW