GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Moderator: Czauderna
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Man kann die Altersrente sogar max. 3 Monate rückwirkend bekommen. Dies ist in § 99 SGB VI geregelt.
Also gehst Du hin:
- Gewerbeabmeldung zum 31.10.2019
- Familienversicherung ab dem 01.11.2019
- Rentenantrag 15.01.2020
So, dann kommt es darauf an, wann genau die DRV die Rente rückwirkend ab dem 01.11.2019 bewilligt.
Nehmen wir mal an, dass der Bewilligungsbescheid am 15.02.2020 erteilt wird. Die Rente wird für die Monate Dezember 2019 - Februar 2020 nachgezahlt, ab dem 01.03.2020 beginnt die laufende Zahlung.
Ergebnis: die Familienversicherung ist zum 29.02.2020 zu beenden.
Wir wandeln den Fall mal ab. Wenn die DRV auf den Rentenantrag vom 15.01.2020 erst einmal noch ermitteln muss, bzw. irgendwelche Unterlagen fehlen, dann wird sich die Rentenbewilligung bzw. die erste laufende Zahlung natürlich hinauszögern.
Nehmen wir mal an, dass der Bewilligungsbescheid am 15.07.2020 erteilt wird. Die Rente wird für die Monate Dezember 2019 - Juli 2020 nachgezahlt, ab dem 01.08.2020 beginnt die laufende Zahlung.
Ergebnis: die Familienversicherung ist zum 31.07.2020 zu beenden.
Verstanden?!
Also gehst Du hin:
- Gewerbeabmeldung zum 31.10.2019
- Familienversicherung ab dem 01.11.2019
- Rentenantrag 15.01.2020
So, dann kommt es darauf an, wann genau die DRV die Rente rückwirkend ab dem 01.11.2019 bewilligt.
Nehmen wir mal an, dass der Bewilligungsbescheid am 15.02.2020 erteilt wird. Die Rente wird für die Monate Dezember 2019 - Februar 2020 nachgezahlt, ab dem 01.03.2020 beginnt die laufende Zahlung.
Ergebnis: die Familienversicherung ist zum 29.02.2020 zu beenden.
Wir wandeln den Fall mal ab. Wenn die DRV auf den Rentenantrag vom 15.01.2020 erst einmal noch ermitteln muss, bzw. irgendwelche Unterlagen fehlen, dann wird sich die Rentenbewilligung bzw. die erste laufende Zahlung natürlich hinauszögern.
Nehmen wir mal an, dass der Bewilligungsbescheid am 15.07.2020 erteilt wird. Die Rente wird für die Monate Dezember 2019 - Juli 2020 nachgezahlt, ab dem 01.08.2020 beginnt die laufende Zahlung.
Ergebnis: die Familienversicherung ist zum 31.07.2020 zu beenden.
Verstanden?!
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Danke dir!! Das habe ich verstanden:) Ab dem 1.12.19 möchte/muss mein Vater sein Gewerbe wieder aufnehmen (zum 30.10 abgemeldet) und weiterarbeiten.
Also würde die Familienversicherung sowieso zum 30.11 enden. (wenn ich das richtig verstanden habe;)
Dementsprechend wäre es egal, ob die Rente beispielsweise am 01.11 (familienversichert) oder am 01.12 (nicht mehr familienversichert, aufgrund von Gewerbe) beantragt wird?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Puh, nur für 1 Monat das Gewerbe abmelden!!!!
Ehrlich gesagt, das stinkt doch 3 Kilometer gegen den Wind!
Ehrlich gesagt, das stinkt doch 3 Kilometer gegen den Wind!
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Es gibt keine Alternative leider:( Hast du eine bessere/andere Idee? Danke dir!
Für die KK ist es doch super, wenn sie einen Beitragszahler mehr haben. Oder?
Ist es egal, ob im Monat November oder Dezember die Rente beantragt wird?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Hallo,
m.E. wird sich keine gesetzliche KK über eine solchen neuen Beitragszahler freuen, der altersbedingt wohl mehr kostet als einzahlt.
MfG
ratte1
m.E. wird sich keine gesetzliche KK über eine solchen neuen Beitragszahler freuen, der altersbedingt wohl mehr kostet als einzahlt.
MfG
ratte1
Zuletzt geändert von ratte1 am 19.10.2019, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Aber das vorgehen ist doch legal, richtig? Danke euch!
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Nun ja, legal?
Die Gretchenfrage ist doch, ob sich dies überhaupt in der Praxis umsetzen lässt?
Wie soll das funktionieren? Einfach Gewerbe abmelden bzw. den Betrieb schließen. Und dann nach 1 Monat wieder eröffnen? In dem Monat der Schließung gehen doch mit Sicherheit nicht Gelder ein, weil irgendwelche Auftraggeber die Rechnung bezahlt haben. Wie sind diese Einnahmen zu bewerten (Einnahmen nach Gewerbeschließung). Das Finanzamt wird auf das Gesamteinkommen für das gesamte Kalenderjahr abstellen. Und schon hast Du ein fettes Problem. So etwas ist doch völlig lebensfremd.
Ich habe solche Fälle natürlich schon mal gehabt. Dort hat dann aber die Ehefrau das Gewerbe nahtlos weitergeführt. Es lief sauber und glatt über die Bühne.
Das was Du da vorhast ist - ehrlich gesagt - völlig daneben!
Ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass die Kasse dort - sofern das Gewerbe wieder nach 1 Monat eröffnet wird - hellhörig werden wird. Zu Recht aus meiner Sicht!!
Die Gretchenfrage ist doch, ob sich dies überhaupt in der Praxis umsetzen lässt?
Wie soll das funktionieren? Einfach Gewerbe abmelden bzw. den Betrieb schließen. Und dann nach 1 Monat wieder eröffnen? In dem Monat der Schließung gehen doch mit Sicherheit nicht Gelder ein, weil irgendwelche Auftraggeber die Rechnung bezahlt haben. Wie sind diese Einnahmen zu bewerten (Einnahmen nach Gewerbeschließung). Das Finanzamt wird auf das Gesamteinkommen für das gesamte Kalenderjahr abstellen. Und schon hast Du ein fettes Problem. So etwas ist doch völlig lebensfremd.
Ich habe solche Fälle natürlich schon mal gehabt. Dort hat dann aber die Ehefrau das Gewerbe nahtlos weitergeführt. Es lief sauber und glatt über die Bühne.
Das was Du da vorhast ist - ehrlich gesagt - völlig daneben!
Ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass die Kasse dort - sofern das Gewerbe wieder nach 1 Monat eröffnet wird - hellhörig werden wird. Zu Recht aus meiner Sicht!!
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Rossi hat geschrieben: ↑19.10.2019, 18:23
Die Gretchenfrage ist doch, ob sich dies überhaupt in der Praxis umsetzen lässt?
Das was Du da vorhast ist - ehrlich gesagt - völlig daneben!
Ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass die Kasse dort - sofern das Gewerbe wieder nach 1 Monat eröffnet wird - hellhörig werden wird. Zu Recht aus meiner Sicht!!
Es wird kein Einkommen im Monat November geben. Es ist ein Ein-Mann Betrieb. Ich selbst habe gar nichts vor. Ich unterstütze nur meinen Vater! Es soll auch nichts ausgenutzt werden. Es geht ums "nackte Überleben".
Der Betrieb könnte natürlich auch zwei Monate pausiert werden. Das würde notfalls natürlich auch gehen.
Danke!
PS: Was passiert denn, wenn die Krankenkasse hellhörig wird? Ist er dann nicht mehr versichert?
PPS: Wenn das überhaupt nicht funktionieren kann, sagt es mir... für mich sieht es aber so aus, dass wenn im Monat November kein regelmäßiges Einkommen eingeht, niemand den Antrag auf FAMI ablehnen kann und auch im Dezember ihn dort niemand mehr "rausschmeißen" kann.
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Für mich sieht das hier Alles nicht mehr nach einer Diskussion über Rechtsfragen sondern nach einer -rechtswidrigen - Rechtsberatung aus.
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Dann kläre mich bitte auf, was denn rechtswidrig ist? Danke! Jede Hilfe ist willkommen. Zu Anfang dieses Thread hieß es, dass das Vorgehen legal sei...
So ganz nebenbei verdient doch die Krankenkasse an Personen, die während der Rente zusätzlich noch arbeiten, weil Sie sonst nicht existieren können?!
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Nun ja Ratte1, ich sehe es mittlerweile auch so. Dies hast Du hoffentlich aus meinen letzten Postings entnommen.
Und noch einmal: mit so einer Klamotte würde ich definitiv nicht losziehen.
Letztendlich muss funkeydonkey selber entscheiden, wie er es mit seinem Vater macht.
Last und least mal wieder, sowie immer das gleiche Problem. In jungen Jahren will man sparen, aus diesem Grund wechselt man in der private Krankenversicherung. Erst spart man wie Bolle, aber im Alter, wenn das Einkommen weniger wird, dann geht dieser Schuss völlig nach hinten los.
Und noch einmal: mit so einer Klamotte würde ich definitiv nicht losziehen.
Letztendlich muss funkeydonkey selber entscheiden, wie er es mit seinem Vater macht.
Last und least mal wieder, sowie immer das gleiche Problem. In jungen Jahren will man sparen, aus diesem Grund wechselt man in der private Krankenversicherung. Erst spart man wie Bolle, aber im Alter, wenn das Einkommen weniger wird, dann geht dieser Schuss völlig nach hinten los.
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Ich glaube ihr wisst garnicht, wie schwer das Leben als Selbstständiger Handwerker ist, kann das vielleicht sein?
Aber gut, ich werde euren Vorschlag beherzigen, und ihm raten in der PVK zu bleiben.
Dann endet er als Sozialfall.
Aber gut, ich werde euren Vorschlag beherzigen, und ihm raten in der PVK zu bleiben.
Dann endet er als Sozialfall.
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Nun ja, wenn er bedürftig wird (Sozialfall), dann wechselt er in den Basistarif. Aufgrund der Bedürftigkeit wird die Prämie dann auch noch halbiert.
Es kommt dann darauf an, wie hoch die Altersrückstellungen sind. Ich habe einen Fall, der im Basistarif (nach Halbierung) mtl. 125,00 € zahlen muss!!!
Es kommt dann darauf an, wie hoch die Altersrückstellungen sind. Ich habe einen Fall, der im Basistarif (nach Halbierung) mtl. 125,00 € zahlen muss!!!
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 01.10.2019, 22:15
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Danke euch! Das klingt beruhigend, ihr habt mir sehr geholfen.
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Hallo,
na, dann ist die Sache ja geklärt - vielen Dank an alle Beteiligten.
Gruss
Czauderna
na, dann ist die Sache ja geklärt - vielen Dank an alle Beteiligten.
Gruss
Czauderna