Auszahlung einer Direkt-Vers., beitragsfrei?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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holdi333
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Auszahlung einer Direkt-Vers., beitragsfrei?

Beitrag von holdi333 » 25.03.2009, 17:13

Hallo zusammen,

bekanntlich werden ja bei Auszahlung einer Direkt-Vers. Beiträge an die GKV fällig.
Vor kurzem habe ich zu diesem Thema gelesen, dass eine Kapitalleistung bis zu einem Betrag von 14.910 € beitragsfrei bleibt.

Zitat:
"Keine Beiträge fallen an, wenn der umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (für 2008= 2.485 €) nicht übersteigt.
Beispiel: 2.485€ : 20 = 124,25€ x 120 = 14.910 €
Für 2008 bleiben demnach Kapitalleistungen bis zu diesem Betrag beitragsfrei, wenn der Versicherte keine weiteren Versorgungsbezüge hat."

Meine Frage als Laie:

Wenn ich ab Rentenbeginn im Dez. 2009, als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse, z.B. 14.000 € aus einer Direkt-Vers. erhalte, bleibt dann der Betrag tatsächlich beitragsfrei, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Danke für eine klärende Antwort

Czauderna
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Re: Auszahlung einer Direkt-Vers., beitragsfrei?

Beitrag von Czauderna » 25.03.2009, 22:13

holdi333 hat geschrieben:Hallo zusammen,

bekanntlich werden ja bei Auszahlung einer Direkt-Vers. Beiträge an die GKV fällig.
Vor kurzem habe ich zu diesem Thema gelesen, dass eine Kapitalleistung bis zu einem Betrag von 14.910 € beitragsfrei bleibt.

Zitat:
"Keine Beiträge fallen an, wenn der umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (für 2008= 2.485 €) nicht übersteigt.
Beispiel: 2.485€ : 20 = 124,25€ x 120 = 14.910 €
Für 2008 bleiben demnach Kapitalleistungen bis zu diesem Betrag beitragsfrei, wenn der Versicherte keine weiteren Versorgungsbezüge hat."

Meine Frage als Laie:

Wenn ich ab Rentenbeginn im Dez. 2009, als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse, z.B. 14.000 € aus einer Direkt-Vers. erhalte, bleibt dann der Betrag tatsächlich beitragsfrei, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Danke für eine klärende Antwort
Hallo,
wenn bei einer Einmalzahlung der Direktversicherung jeweils geltenden Grenzen (Umlage des Auszahlungsbetrages auf 120 Kalendermonate) nicht übersteigen und sonst keine anderen Versorgungsbezüge gezahlt werden dann ist diese Summe tatsächlich beitragsfrei.
Gruß

Czauderna

Rentner
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Registriert: 28.06.2008, 11:57

Beitrag von Rentner » 26.03.2009, 19:54

Dies gilt nur für pflichtversicherte Rentner. Freiwillig Versicherte zahlen aus ihren gesamten Einnahmen, ohne jeglichen Freibetrag.

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