Gerechtigkeit bei der Wahl der Krankenversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Gerechtigkeit bei der Wahl der Krankenversicherung
Bei der Wahl der Krankenversicherung dürfen nur bestimmte Personenkreise
(z.B. Beamte, Selbständige, höherverdienende Arbeitnehmer, Privatiers, Ärzte, ...)
ihre Versicherungsart (GKV oder PKV) frei aussuchen. Dies finde ich ungerecht und verstößt meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz (Art. 3), in dem es heißt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Daher möchte ich eine Umfrage zu diesem Thema starten.
Kommentare zu diesem Thema sind erwünscht.
(Bitte aber keine Bemerkungen zu einer möglichen
Bürgerversicherung, denn die ist nicht Gegenstand dieser Umfrage)
(z.B. Beamte, Selbständige, höherverdienende Arbeitnehmer, Privatiers, Ärzte, ...)
ihre Versicherungsart (GKV oder PKV) frei aussuchen. Dies finde ich ungerecht und verstößt meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz (Art. 3), in dem es heißt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Daher möchte ich eine Umfrage zu diesem Thema starten.
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Bürgerversicherung, denn die ist nicht Gegenstand dieser Umfrage)
Re: Gerechtigkeit bei der Wahl der Krankenversicherung
Elton hat geschrieben:Bei der Wahl der Krankenversicherung dürfen nur bestimmte Personenkreise
(z.B. Beamte, Selbständige, höherverdienende Arbeitnehmer, Privatiers, Ärzte, ...)
ihre Versicherungsart (GKV oder PKV) frei aussuchen. Dies finde ich ungerecht und verstößt meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz (Art. 3), in dem es heißt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wieso dürfen die das ? - Um in der GKV versichert zu sein kommt es nicht darauf an was, was man macht, genau so ist es auch bei der PKV. Es ist immer so, dass nur ein bereits in der GKV-Versicherter wählen kann ob er in der GKV verbleibt oder in eine PKV wechselt, so ist es z.B. so, dass ein Mensch, der bisher in der PKV war, z.B. als Kind/Schüler/Student, der Beamter wird eben nicht wählen kann zwischen PKV und GKV, er muss in der PKV verbleiben, gleiches gilt auch für Selbständige. Was die nichtkrankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer betrifft, die von der GKV in die PKV gewechselt haben, die können sich das dann auch nicht mehr anders überlegen, also wieder zurück in die GKV. Aus diesem Grunde kann ich da nicht mit ja oder nein stimmen - für mich ist die Frage nicht richtig formuliert.
Gruss
Czauderna
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Bürgerversicherung, denn die ist nicht Gegenstand dieser Umfrage)
Re: Gerechtigkeit bei der Wahl der Krankenversicherung
Was ist daran nicht richtig formuliert? Die Frage ist klar und verständlich.Czauderna hat geschrieben:Elton hat geschrieben:Bei der Wahl der Krankenversicherung dürfen nur bestimmte Personenkreise
(z.B. Beamte, Selbständige, höherverdienende Arbeitnehmer, Privatiers, Ärzte, ...)
ihre Versicherungsart (GKV oder PKV) frei aussuchen. Dies finde ich ungerecht und verstößt meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz (Art. 3), in dem es heißt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wieso dürfen die das ? - Um in der GKV versichert zu sein kommt es nicht darauf an was, was man macht, genau so ist es auch bei der PKV. Es ist immer so, dass nur ein bereits in der GKV-Versicherter wählen kann ob er in der GKV verbleibt oder in eine PKV wechselt, so ist es z.B. so, dass ein Mensch, der bisher in der PKV war, z.B. als Kind/Schüler/Student, der Beamter wird eben nicht wählen kann zwischen PKV und GKV, er muss in der PKV verbleiben, gleiches gilt auch für Selbständige. Was die nichtkrankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer betrifft, die von der GKV in die PKV gewechselt haben, die können sich das dann auch nicht mehr anders überlegen, also wieder zurück in die GKV. Aus diesem Grunde kann ich da nicht mit ja oder nein stimmen - für mich ist die Frage nicht richtig formuliert.
Gruss
Czauderna
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Bürgerversicherung, denn die ist nicht Gegenstand dieser Umfrage)
Bsp.: Ein Angestellter verdient p.a. 30000,-Euro und darf sich demzufolge nicht in der PKV (voll-)versichern. Das verstößt m.E. gegen das Grundgesetz.
Re: Gerechtigkeit bei der Wahl der Krankenversicherung
Hallo,Elton hat geschrieben:Was ist daran nicht richtig formuliert? Die Frage ist klar und verständlich.Czauderna hat geschrieben:Elton hat geschrieben:Bei der Wahl der Krankenversicherung dürfen nur bestimmte Personenkreise
(z.B. Beamte, Selbständige, höherverdienende Arbeitnehmer, Privatiers, Ärzte, ...)
ihre Versicherungsart (GKV oder PKV) frei aussuchen. Dies finde ich ungerecht und verstößt meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz (Art. 3), in dem es heißt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wieso dürfen die das ? - Um in der GKV versichert zu sein kommt es nicht darauf an was, was man macht, genau so ist es auch bei der PKV. Es ist immer so, dass nur ein bereits in der GKV-Versicherter wählen kann ob er in der GKV verbleibt oder in eine PKV wechselt, so ist es z.B. so, dass ein Mensch, der bisher in der PKV war, z.B. als Kind/Schüler/Student, der Beamter wird eben nicht wählen kann zwischen PKV und GKV, er muss in der PKV verbleiben, gleiches gilt auch für Selbständige. Was die nichtkrankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer betrifft, die von der GKV in die PKV gewechselt haben, die können sich das dann auch nicht mehr anders überlegen, also wieder zurück in die GKV. Aus diesem Grunde kann ich da nicht mit ja oder nein stimmen - für mich ist die Frage nicht richtig formuliert.
Gruss
Czauderna
Daher möchte ich eine Umfrage zu diesem Thema starten.
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Bürgerversicherung, denn die ist nicht Gegenstand dieser Umfrage)
Bsp.: Ein Angestellter verdient p.a. 30000,-Euro und darf sich demzufolge nicht in der PKV (voll-)versichern. Das verstößt m.E. gegen das Grundgesetz.
warum muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt in ABC-Stadt machen obwohl ich doch gerne meine Steuerklärung in Hamburg machen würde ?. Warum muss ich bezahlen wenn die Straße renoviert wird an der mein Haus liegt, obwohl die Straße noch okay ist meiner Meinung nach. Warum muss ich mich im Auto angurten, obwohl nicht alle das müssen ?. Warum müssen Raucher auf Bahnhöfen in einem gelben Quadrat rauchen, obwohl die Luft zwei Meter daneben die gleiche ist ?.
Ich denke, weil da entsprechende Gesetze/Vorschriften gibt, die das regeln und ich denke, dass gerade Gesetze aus dem sozialen Bereich vor Ihrer Verabschiedung mit dem Grundgesetz abgeglichen wurden.
Wenn du schon nicht über eine Bürgerversicherung reden willst, was soll dann die Frage - willst du die Abschaffung der Krankenversicherungspflicht - das will ja nicht einmal die PKV selbst.
Gruss
Czauderna
Re: Gerechtigkeit bei der Wahl der Krankenversicherung
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,Elton hat geschrieben:Was ist daran nicht richtig formuliert? Die Frage ist klar und verständlich.Czauderna hat geschrieben:
Bsp.: Ein Angestellter verdient p.a. 30000,-Euro und darf sich demzufolge nicht in der PKV (voll-)versichern. Das verstößt m.E. gegen das Grundgesetz.
warum muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt in ABC-Stadt machen obwohl ich doch gerne meine Steuerklärung in Hamburg machen würde ?. Warum muss ich bezahlen wenn die Straße renoviert wird an der mein Haus liegt, obwohl die Straße noch okay ist meiner Meinung nach. Warum muss ich mich im Auto angurten, obwohl nicht alle das müssen ?. Warum müssen Raucher auf Bahnhöfen in einem gelben Quadrat rauchen, obwohl die Luft zwei Meter daneben die gleiche ist ?.
Ich denke, weil da entsprechende Gesetze/Vorschriften gibt, die das regeln und ich denke, dass gerade Gesetze aus dem sozialen Bereich vor Ihrer Verabschiedung mit dem Grundgesetz abgeglichen wurden.
Wenn du schon nicht über eine Bürgerversicherung reden willst, was soll dann die Frage - willst du die Abschaffung der Krankenversicherungspflicht - das will ja nicht einmal die PKV selbst.
Gruss
Czauderna
erstens geht es hier um Umfragen in der Gesundheitspolitik. Daher bitte ich Sie, nicht vom Thema abzulenken - oder lassen Sie ihre Kommentare zu diesem Thema besser sein. Zweitens: Jawohl, wenn die PKV für alle geöffnet wird, dann wird implizit die Versicherungspflicht in der GKV abgeschafft. Drittens, ich werde auf "solche" Kommentare von Ihnen nicht mehr reagieren, das macht keinen Sinn. Sie können mir ja gern eine PN schicken, da können wir das weiterdiskutieren, aber nicht hier in der Öffentlichkeit. Und viertens: duzen Sie mich bitte nicht.
Vielen Dank, Elton
PS: wenn Sie ein Problem mit dieser Umfrage haben, dann lassen sie diesen Beitrag löschen, sie sind ja einer der Moderatoren hier.
Hallo Elton,
nun sind mal nicht so dünnhäutig - das war eben nur meine Meinung zu einer Umfrage deren tieferen Sinn ich nicht erkenne, liegt wahrscheinlich daran, dass ich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt war.
Sie haben vollkommen recht wenn Sie nicht mehr reagieren.
Hier wird nichts gelöscht, nur weil es einem User, der auch zufällig Moderator ist, nicht gefällt.
Gruss
Czauderna
PS. Auch wenn ich Ihren Wunsch respektiere - in diesem Forum wird sich grundsätzlich geduzt, das habe ich nicht erfunden, das war schon immer so (schöne Phrase, nicht war), und wird auch so bleiben - Sie natürlich ausgenommen. Ach ja, ist Elton eigentlich Ihr richtige Name - ich heiße tatsächlich Czauderna, nur so nebenbei, von wegen der Etikette.
nun sind mal nicht so dünnhäutig - das war eben nur meine Meinung zu einer Umfrage deren tieferen Sinn ich nicht erkenne, liegt wahrscheinlich daran, dass ich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt war.
Sie haben vollkommen recht wenn Sie nicht mehr reagieren.
Hier wird nichts gelöscht, nur weil es einem User, der auch zufällig Moderator ist, nicht gefällt.
Gruss
Czauderna
PS. Auch wenn ich Ihren Wunsch respektiere - in diesem Forum wird sich grundsätzlich geduzt, das habe ich nicht erfunden, das war schon immer so (schöne Phrase, nicht war), und wird auch so bleiben - Sie natürlich ausgenommen. Ach ja, ist Elton eigentlich Ihr richtige Name - ich heiße tatsächlich Czauderna, nur so nebenbei, von wegen der Etikette.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Frage kann man m. E. nicht einfach so mit ja oder nein beantworten, da es auf die entsprechenden Rahmenbedingungen ankommt.
Von mir aus kann jeder seine Versicherung frei wählen, wenn
- er volljährig ist
- im Vorfeld über die Vor- und Nachteile, Risiken und Nebenwirkungen von GKV und PKV aufgeklärt wird, dies mit Unterschrift bestätigt und
- die Entscheidung lebenslang gilt
Solange wir uns in Deutschland jedoch als Sozialstaat verstehen, der seine Bürger schützt (nur wer nicht schutzbedürftig ist, darf in die PKV wechseln, wobei man trefflich darüber streiten kann, wer heutzutage schutzbedürftig ist), bin ich dagegen. Denn dann würde das System der GKV kollabieren. Wer jung und gesund ist, wechselt in die PKV. Zurück bleiben die Alten und Kranken. Wenn der junge Gesunde dann alt oder krank wird, hat er plötzlich wieder Interesse an der Solidargemeinschaft und und wechselt wieder in die GKV zurück. Ein solches System kann nicht funktionieren.
Von mir aus kann jeder seine Versicherung frei wählen, wenn
- er volljährig ist
- im Vorfeld über die Vor- und Nachteile, Risiken und Nebenwirkungen von GKV und PKV aufgeklärt wird, dies mit Unterschrift bestätigt und
- die Entscheidung lebenslang gilt
Solange wir uns in Deutschland jedoch als Sozialstaat verstehen, der seine Bürger schützt (nur wer nicht schutzbedürftig ist, darf in die PKV wechseln, wobei man trefflich darüber streiten kann, wer heutzutage schutzbedürftig ist), bin ich dagegen. Denn dann würde das System der GKV kollabieren. Wer jung und gesund ist, wechselt in die PKV. Zurück bleiben die Alten und Kranken. Wenn der junge Gesunde dann alt oder krank wird, hat er plötzlich wieder Interesse an der Solidargemeinschaft und und wechselt wieder in die GKV zurück. Ein solches System kann nicht funktionieren.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ich bin kein Verfassungsrechtler, weshalb ich mich dazu noch nicht mal halbwegs fundiert zu äußern kann. Allerdings hat der Gesetzgeber meiner Meinung nach mit der Gesetzesänderung zum 01.04.2007 den wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Grund für die unterschiedliche Behandlung abgeschafft. Vorher wurde definiert, wer schutzbedürftig ist und sich gesetzlich versichern kann/muss. Alle anderen Personen waren nicht schutzbedürftig, mussten sich nicht versichern und im Falle eines Falles schauen, wie sie klarkommen. Seit dem 01.04.2007 wird allerdings gesagt, jeder muss sich versichern. Ergo jeder ist schutzbedürftig. Und dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob die Ungleichbehandlung in Ordnung ist.
Dir generelle Versicherungspflicht die 2007 für Personen, die der GKV zuzuordnen sind eingeführt wurde, hat damit nichts zu tun. Diese ist 2009 auf alle Personen erweitert worden (PKV-Zuordnung). Somit gilt diese jetzt für alle, was wiederum m.E. richtig ist.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich bin kein Verfassungsrechtler, weshalb ich mich dazu noch nicht mal halbwegs fundiert zu äußern kann. Allerdings hat der Gesetzgeber meiner Meinung nach mit der Gesetzesänderung zum 01.04.2007 den wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Grund für die unterschiedliche Behandlung abgeschafft. Vorher wurde definiert, wer schutzbedürftig ist und sich gesetzlich versichern kann/muss. Alle anderen Personen waren nicht schutzbedürftig, mussten sich nicht versichern und im Falle eines Falles schauen, wie sie klarkommen. Seit dem 01.04.2007 wird allerdings gesagt, jeder muss sich versichern. Ergo jeder ist schutzbedürftig. Und dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob die Ungleichbehandlung in Ordnung ist.
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Beides wurde mit dem GKV-WSG zum 01.04.2007 beschlossen, die Umsetzung war bei der PKV nur später *klugscheixxermodusaus*Elton hat geschrieben: Dir generelle Versicherungspflicht die 2007 für Personen, die der GKV zuzuordnen sind eingeführt wurde, hat damit nichts zu tun. Diese ist 2009 auf alle Personen erweitert worden (PKV-Zuordnung). Somit gilt diese jetzt für alle, was wiederum m.E. richtig ist.
Ah, danke für die Info. So genau habe ich das nicht gewusst. Man lernt nie aus.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Beides wurde mit dem GKV-WSG zum 01.04.2007 beschlossen, die Umsetzung war bei der PKV nur später *klugscheixxermodusaus*Elton hat geschrieben: Dir generelle Versicherungspflicht die 2007 für Personen, die der GKV zuzuordnen sind eingeführt wurde, hat damit nichts zu tun. Diese ist 2009 auf alle Personen erweitert worden (PKV-Zuordnung). Somit gilt diese jetzt für alle, was wiederum m.E. richtig ist.