Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze

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Wie seht Ihr das Thema BBG

Ich bin für die Abschaffung der BBG
5
38%
Ich bin gegen die Anschaffung der BBG
5
38%
Die BBG ist zu niedirg
2
15%
Die BBG ist zu hoch
1
8%
Die Höhe der BBG ist genau richtig
0
Keine Stimmen
 
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Lohnbuchhalter
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Registriert: 11.09.2006, 12:07

Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze

Beitrag von Lohnbuchhalter » 30.11.2012, 11:08

Hallo,
wir hatten gestern hier im Bürio eine Diskussion bzgl. der Abschaffung der BBG. Meine Meinung sei nun einmal dahingestellt. Zumindest ging es ganz schön heiß her ;) Wie seht ihr dieses Thema, gerne auch mit pro und contra.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 30.11.2012, 12:45

Hallo,
unter Berücksichtigung des momentan noch geltenden Systems, halte ich die BBG. für zu niedrig - ich würde die Beitragsbemessungsgrenze in der RV. auf mtl. 10.000,00 € setzen und die BBG. ebenfalls.
Gruss
Czauderna
PS: Sollte es mal zu einer Bürgerversicherung kommen, Abschaffung beider
BBG´en.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.11.2012, 22:20

pro Abschaffung der BBG KV:
wäre ein Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit, da Besserverdiener durch die BBG prozentual weniger KK-Beitrag zahlen als Wenigverdiener (Geringverdiener zahlen durch die Gleitzone ebenfalls weniger) - der Mittelstand muss es mal wieder richten

contra Abschaffung der BBG KV.
würde im heutigen System zu einer Massenflucht der sogenannten guten Risiken in die PKV führen


pro Abschaffung der BBG RV/ArblV
würde kurzfristig zu höheren Einnahmen führen

contra Abschaffung der BBG RV/ArblV
höheren Beiträgen stehen höhere Leistungsansprüche gegenüber - durch den Generationenvertrag bzw. die Beitragsaufbringung der "Nachfolger" - müssen die höheren Leistungen später auch erwirtschaftet werden

Lord Dragon
Beiträge: 265
Registriert: 11.03.2009, 22:01

Beitrag von Lord Dragon » 01.12.2012, 14:12

BBG muss angehoben werden aber die soll auf jeden Fall bleiben, da sonst die Lohnnebenkosten steigen werden.

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 02.12.2012, 00:58

Hallo,

die BBG führt zu Beitragsungerechtigkeit ("Reiche" zahlen gemessen am Gesamteinkommen prozentual weniger als "Arme").

Das Finanzierungssystem der GKV schleppt aber noch einige andere Altlasten mit sich herum, die aus heutiger Sicht nicht mehr wirklich gerecht sind. Ein Beispiel: Die Gestaltung der beitragsfreien Familienversicherung.

Als die Familienversicherung (oder damals Familienhilfe) "erfunden" wurde, waren 3 Dinge im gesellschaftlichen Konsens recht klar: 1.) Kinder gibt es nur in der Ehe, 2.) In jeder "normalen" Ehe gibt es früher oder später Kinder und 3.) In der Ehe geht der Mann arbeiten und die Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder.

In so einer Gesellschaft ist das, was wir heute in § 10 SGB V finden eine legitime Umsetzung des Anspruchs aus § 6 SGB I (Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen).

In der heutigen Zeit kann man sich schon fragen, warum die Gesellschaft / Solidargemeinschaft eine kinderlose Ehe mehr unterstützen soll, als ein anderes kinderloses Paar. Im SGB II und SGB XII (Hartz IV und Sozialhilfe) werden ja auch Nichtverheiratete unter Umständen inzwischen zu "Bedarfsgemeinschaften" zusammengefasst. Wenn das Sozialsystem Geld will, wird also munter zusammengerechnet, wenn es etwas zu verteilen gibt aber nicht?

Mit welcher Begründung zahlt der freiwillig Versicherte Beiträge für Mieteinnahmen, der Pflichtversicherte aber nicht? Die Zeiten in denen Pflichtversicherte praktisch grundsätzlich nur von ihrer Hände Arbeit gelebt haben und fast nie sonstigen Einkünfte hatten, sind auch vorbei.

Und zu dem Totschlagargument "Dann steigen die Lohnnebenkosten!":
Zum einen könnte man einfach einen Deckel für den Arbeitgeberbeitrag einführen. Der Grundsatz der paritätischen Finanzierung ist seit Einführung der Zusatzbeiträge und des 0,9%-Zuschlags jetzt schon aufgegeben.

Zum anderen: Als das Finanzierungssytem erfunden wurde, hatten Arbeitnehmer einen viel höheren Anteil an der Wertschöpfung eines Unternehmens. Ein hoher Gewinn wurde mit vielen Arbeitern erwirtschaftet. Damals mag es sinnvoll gewesen sein, die Lohnkosten zur Berechnungsgrundlage für den Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung des Gesamtsozialversicherungssystems zu machen.

In dem Maße, wie die Wertschöpfung von der Lohnarbeit zu anderen Quellen gewandert ist (Automatisierung, Finanzgeschäfte, etc.) haben sich die Arbeitgeber schleichend aus der Finanzierung des Gesamtsystems zurückgezogen.

Ist das noch gerecht?

Bevor ich also einseitig an der BBG schrauben würde, würde ich die Finanzierung komplett auf eine andere Grundlage stellen: Für Versicherte: Das zu versteuernde Einkommen. Und zwar grundsätzlich ohne Höchst- oder Mindestgrenzen. Das würde zum einen innerhalb der GKV mehr Beitragsgerechtigkeit herstellen. Mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen könnte eventuell auch der Beitragssatz sinken. Da bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens auch Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, wäre damit auch der Pflicht zur "Minderung des Familienaufwands" Rechnung getragen.

Für den Arbeitgeberanteil fände sich - entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt - sicher auch eine gerechtere Bemessungsgrundlage als die Löhne der Angestellten und Arbeiter.

Gruß
Swantje

krankator
Beiträge: 1
Registriert: 06.12.2012, 11:14

Hmm..

Beitrag von krankator » 06.12.2012, 12:02

Ich seh das ähnlich. Warum kann man eine Liniarität in das Thema bringen. So muss man immer schauen, wie man sich über die verschiedenen Grenzen hinwegschlengeln kann.

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