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- 04.10.2010, 20:37
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)
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Wenn du dich mit deiner Kasse über deine Beitragsrückstände geeinigt hast. Das kommt halt ganz darauf an ob die Antwort auf den Stundungsantrag positiv oder negativ ist. Fakt ist, niemand aus meiner Familie oder Umfeld hat so viel Geld und keine Bank würde mir jemals so viel leihen da ich auch bere...
- 04.10.2010, 19:34
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- Thema: Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)
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- 04.10.2010, 17:40
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- Thema: Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)
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Nach Stundenlangen suchen bin ich auf folgendes Gesetz gestoßen: § 75 VwGO Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage ka...
- 04.10.2010, 13:20
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- Thema: Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)
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Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)
Hallo, ich habe Mitte August mich bei der AOK wieder neu angemeldet und 1-2 Tage später hatte ich meine neue Krankenkassen Karte. Ich habe auch direkt einen Stundungs-Antrag mit gesendet weil ich etwa zwei Jahre wohl Pflichtversichert war und die Beträge ja nachträglich erhoben werden. (wurde mir hi...
- 11.08.2010, 20:34
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- 11.08.2010, 19:17
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Aktuell habe ich ein Gewerbe angemeldet was allerdings nicht sonderlich erfolgreich ist (ich schätze Umsatz von ~350 Euro monatlich) wobei unterm Strich nichts von übrig bleibt. Aktuell wohne ich zuhause bei meinen Eltern welche das nötigste bezahlen (Essen etc.) Luxus wie Handy etc. habe ich nicht....
- 11.08.2010, 02:22
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- 10.08.2010, 20:23
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Und direkt noch eine Frage: Sagen wir ich wechsel die Krankenkasse, fordert die neue Krankenkasse dann die Beträge ein oder die Alte? Also 200 Euro monatlich könnte ich - vielleicht - noch aufbringen aber mehr auch nicht. Wobei ich dann 150 Euro Versicherung + 50 Euro Abzahlung dachte, und selbst da...
- 10.08.2010, 19:59
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4) Ausser dass sich jeden Monat der Berg an Beitragsrückständen weiter auftürmt bewirkt das rauszögern leider gar nichts Wenn ich es hier richtig gelesen habe werden ab dem Zeitpunkt wo ich mich bei der Krankenkasse melde 5% Säumniszuschlag fällig! Also mit anderen Worten ca. 150 Euro im Monat !! M...
- 10.08.2010, 13:46
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Nicht versichert > Rückwirkend Beiträge zahlen
Hallo, ich bin ab dem 01.01.2009 nicht mehr versichert, bin jetzt 24,5 Jahre alt und wollte jetzt eigentlich ausziehen von zuhause wobei ich dafür natürlich gerne alles fertig geregelt haben möchte. Mein größtes und letztes Problem momentan ist die Krankenkasse, habe diese gerade angeschrieben in wi...