Also ich habe eine 100 % Schädigung und bin 35 Jahre alt, ledig und keine Kinder. Das heist halso dass das Versorgungsamt alle Beiträge und kosten übernimmt. Stellt sich mir aber noch die Frage ob ich weiterhin bei TK bleiben kann oder ob das Amt mich der AOK zuteilen kann.
Gruß
freineke
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- 27.06.2010, 12:29
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freies Kassenwahlrecht bei "Zugeteilten" (BVG)?
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- 25.06.2010, 13:43
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freies Kassenwahlrecht bei "Zugeteilten" (BVG)?
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Freies Kassenwahlrecht bei "Zugeteilten" (BVG)?
Hallo, ich bin derzeit als Berufstätiger bei der TKK versichert. Aufgrund einer Zivildienstbeschädigung erhalte ich einige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgestz (BVG). Nun werde ich aus gesundheitlichen Gründen ab dem 01.07.2010 arbeitslos. Während meiner arbeitslosigkeit zahlt die ARGE die Bei...