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von Radfahrer64
18.06.2010, 12:44
Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Thema: Leistungsanspruch nach §19 SGB V für 4 Wochen
Antworten: 3
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Leistungsanspruch nach §19 SGB V für 4 Wochen

Hallo, ich habe zum 31. März 2010 mein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis gekündigt. Habe mich den ganzen April arbeitlos gemeltet, ohne Bezüge, da ich gesperrt war wegen meiner eigenen Kündigung. Ab 01. Mai 2010 bin ich selbständig (mit Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit) und in meiner...