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von gudjev
18.05.2010, 10:32
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: E 104
Antworten: 20
Zugriffe: 91005

Hallo Hucky, ich habe kein Problem. Nur bei der AOK wurde mir immer wieder gesagt, dass ich eine provisorische Ersatzbescheinigung einreichen muss. Als provisorische Ersatzbescheinigung versteht man in BG aber E 111(was auch richtig ist, ist ja nur 3 Monaten gueltig(also provisorisch)). Und wie auch...
von gudjev
17.05.2010, 13:44
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: E 104
Antworten: 20
Zugriffe: 91005

Hoffentlich einbisschen Kralheit!

Hallo, damit mal hoffentlich Klarheit herrscht. :-) Ich bin Bulgare und war bei der AOK versichert. Bei der AOK muss man E 104 und eine Kopie seiner EHIC abgeben. Damit hat sich das aber nicht erledigt. Mir wurde da noch gesagt, dass ich eine provisorische Ersatzbescheinigung der AOK noch geben muss...