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- 18.05.2010, 10:32
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: E 104
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Hallo Hucky, ich habe kein Problem. Nur bei der AOK wurde mir immer wieder gesagt, dass ich eine provisorische Ersatzbescheinigung einreichen muss. Als provisorische Ersatzbescheinigung versteht man in BG aber E 111(was auch richtig ist, ist ja nur 3 Monaten gueltig(also provisorisch)). Und wie auch...
- 17.05.2010, 13:44
- Forum: Krankenversicherung für Studenten
- Thema: E 104
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Hoffentlich einbisschen Kralheit!
Hallo, damit mal hoffentlich Klarheit herrscht. :-) Ich bin Bulgare und war bei der AOK versichert. Bei der AOK muss man E 104 und eine Kopie seiner EHIC abgeben. Damit hat sich das aber nicht erledigt. Mir wurde da noch gesagt, dass ich eine provisorische Ersatzbescheinigung der AOK noch geben muss...