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- 05.09.2010, 16:00
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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- 05.09.2010, 15:53
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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- 05.09.2010, 13:13
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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- 04.09.2010, 19:19
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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... aber ich behaupte dass es sich hier um einen Fall handelt wo man sicher nicht nicht Gründen sprechen kann, die nicht vom Betroffenen zu vertreten sind. Schade. Das ist die Grundsatzhaltung der Krankenkassenmitarbeiter. Womit der Sinn und Zweck von § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V unterminiert wird. H...
- 30.08.2010, 14:47
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- Thema: Säumniszuschläge mißt der Gesetzgeber hier mit zweierlei Maß
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Re: Säumniszuschläge mißt der Gesetzgeber hier mit zweierlei
Das sagt der Gesetzgeber zu Säumniszuschlägen im GKV-Bereich Wo findet man denn Aussagen des Gesetzgebers zu Säumniszuschlägen im GKV-Bereich (außer im GKV-WSG)? Am beeindruckendsten ist: Die exorbitanten Säumniszuschläge von 5 % wurden gemäß § 24 Abs. 1a SGB IV gerade auch für Versicherte nach § 5...
- 28.08.2010, 18:55
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- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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ich denke, es ist an dem Gesetzgeber, näher zu definieren, was solche Gründe sind (in einer Gesetzesbegründung oder in einem Schreiben des Ministeriums)...sonst ist es Auslegungssache jeden Sofas bzw. zumindest jeder Kasse was Ungleichbehandlung fördert. Eine Gesetzesbegründung existiert bereits un...
- 28.08.2010, 18:13
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- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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viele mir bekannten Krankenkassen lehnen eine Stundung grundsätzlich ab, da sie sonst vom Schuldner Sicherheitsleistungen fordern müssen. und welcher Schuldner hat die schon. Womit dem nach § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V-Versicherten automatisch die Säumniszuschläge rückwirkend auferlegt werden müssten,...
- 26.08.2010, 17:18
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- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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@Marco: Vielen Dank für die Antwort
Wenn er den Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellt, dürften keine Säumniszuschläge für den Zeitraum von 1.4.07 - 31.07.10 angerechnet werden. Vorausgesetzt, er zahlt innerhalb der von der Krankenversicherung gesetzten Frist den gesamten Beitragsrückstand oder die Krankenversicherung gewährt ihm...
- 26.08.2010, 14:18
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- Thema: seit 4 Jahren ohne Krankenversicherung
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Und wie gehen die gesetzlichen Krankenversicherungen in vorliegendem Fall mit den Säumniszuschlägen um? § 24 SGB IV (1a) ... haben ... Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches ... für Beiträge ..., mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, für jeden weiteren angefangenen Mo...
- 12.04.2010, 16:34
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- Thema: Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst
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Klagen hilft da garnix. Was meinst Du, warum der Gesetzgeber jetzt die Regelungen zur elterlichen Sorge von Vätern nichtehelicher Kinder ändern muss und/oder warum der Gesetzgeber die Bedarfssätze für SGB-II-Leistungen (Hartz 4) auf eine nachvollziehbare Grundlage stellen muss? Weil die Betroffenen...
- 12.04.2010, 11:24
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- Thema: Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst
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da das BVerfG bereits entschieden und sehr detailliert dargelegt hat, warum die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige nicht gegen das Grundgesetz verstößt 1. Der Spruch des BVerfG ist nicht immer die ultima ratio! Bei der zur Zeit gesetzlich fehlenden Durchsetzbarkeit des Sorgerechts von Vätern ...
- 05.04.2010, 15:23
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- Thema: Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst
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... eine selbständige Tätigkeit, die sich bei 1850,00 € Mindestbeitragsbemessung nicht rechnet ber bei 1260,00 € schon rechnet, die steht auf keinem guten Boden, ... Es macht für den hauptberuflich Selbständigen sehr wohl einen Unterschied, und zwar einen erheblichen, ob er (seit 2010) nach einer M...
- 04.04.2010, 16:16
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- Thema: Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst
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- 30.03.2010, 18:26
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Fragebogen Familienvers. richtig beantworten.
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Bei einem gesetzlichen Güterstand(Zugewinngemeinschaft) haben immer beide Ehepartner Anspruch auf das Familieneinkommen, unabhängig davon, auf wen die Bankkonten eingetragen sind. Du bist der ideale Ehemann :wink: Die Aussage stimmt so nicht ganz, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft...
- 24.03.2010, 19:21
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Was zählt zum Einkommen ?
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