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- 26.01.2010, 12:59
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
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Hallo, das Arbeitsamt kann und darf, genau so wie die Kasse niemanden auffordern einen Rententrag zu stellen (ausgenommen Altersruhegeld). Ist nicht ganz zutreffend, ... weder das Arbeitsamt noch die Krankenkasse muss auffordern sondern kann über den ärztlichen Gutachterdienst den ursprünglichen Re...
- 26.01.2010, 10:18
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
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Hallo Fritz, ja, dann ist doch alles klar - du stellst den Reha-Antrag und gehst mit dem Schreiben der Kasse direkt zum Arbeitsamt und dann heisst es abwarten. Gruß Czauderna Gutem Morgen Czauderna, erst einmal Danke für deine Ausführung. Ich habe letzte Nacht noch einmal über das Schreiben der KK ...
- 25.01.2010, 15:35
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- Thema: Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
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Hallo Fritz, auch das ist korrekt - wenn die Reha nicht den Erfolg hat den sie haben soll dann muss der RV-Träger prüfen ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer teilweisen oder Vollerwerbsminderungsrente (kann auch Zeitrente) sein vorliegt. Da bedeutet aber noch nicht das auch damit ein Rent...
- 25.01.2010, 15:09
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
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Hallo, das Arbeitsamt kann und darf, genau so wie die Kasse niemanden auffordern einen Rententrag zu stellen (ausgenommen Altersruhegeld). Wenn Du dich mit dem Bescheid über das Leistungsende beim Arbeitsamt meldest bekommst du von dort Leistungen - natürlich wird das Arbeitsamt versuchen dich, ent...
- 25.01.2010, 14:10
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- Thema: Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
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Hallo, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, d.h. wenn der Antrag auf Reha gestellt wird und beim RV-Träge durchgeht, dann kann die Reha. auch durchgeführt werden. Ob für die Dauer der Reha. Übergangsgeldbewilligt wird, das entscheidet der RV-Träger. Wichtig ist die Versicherung nach Ablauf d...
- 25.01.2010, 12:47
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
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Reha nach § 51 vom MDK vorgeschlagen.
Hallo, nachdem mir die Krankenkasse eine Rehamaßnahme nach § 51 vorgeschlagen hat und ich noch 2 Wochen Zeit bis zum ende der 10 Wochenfrist habe, bekam ich heute ein Schreiben der Krankenkasse. Nach überprüfung der letzten drei Jahre wurde festgestellt das mein Krankengeldansrpuch 78 Wochen in 2 Wo...
- 12.01.2010, 14:59
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: MDK keine schriftliche Einladung
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Hallo, dein Behandler ist ja ein Hellseher !!! Warte erst einmal den Brief ab und der heisst nicht umsonst 10 Wochen-Brief,d.h. du hast 10 Wochen Zeit deien Antrag zu stellen und wenn Du dies erst in der letzten Woche tust dann ist das auch noch okay. Mit der Antragstellung ist auch noch lange nich...
- 23.12.2009, 10:05
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: MDK keine schriftliche Einladung
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Hallo, dein Behandler ist ja ein Hellseher !!! Warte erst einmal den Brief ab und der heisst nicht umsonst 10 Wochen-Brief,d.h. du hast 10 Wochen Zeit deien Antrag zu stellen und wenn Du dies erst in der letzten Woche tust dann ist das auch noch okay. Mit der Antragstellung ist auch noch lange nich...
- 22.12.2009, 16:28
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: MDK keine schriftliche Einladung
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Hallo Fritz, na also, geht doch - herzlichen Glückwunsch. Gruß Czauderna Hallo Czauderna, ich hatte meinen Termin beim MDK. Der zuständige Psychiater sagte mir das ich weiter Krank bin und das er der KK vorschlägt, mir nach §51 eine Reha vorzuschlagen. Bisher wartet die KK noch auf das MDK Gutachte...
- 15.12.2009, 13:54
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: MDK keine schriftliche Einladung
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Hallo, das solltest du wirklich mit deiner Kasse direkt abklären - am besten mal hingehen und diese Frage konkret stellen - gleichwohl wäre dringend geraten auch mit dem Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen. Gruß Czauderna Hallo Czauderna, ich habe heute von meiner KK bescheid bekommen. Sie zahlen das Kr...
- 15.12.2009, 13:17
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Hilfe - Termin beim MDK
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Hallo Fritz, klar, dir von dir aufgezählten Möglichkeiten gibt es schon - dagegen ist auch nichts zu sagen. Nur, aus mir spricht nicht der Arbeitgeber sondern ein Krankenkassenmitarbeiter mit 42jähriger Praxis - ich habe solche Fälle schon zig-mal erlebt und weiß wie der MDK tickt. Noch einmal, kla...
- 14.12.2009, 15:04
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Hilfe - Termin beim MDK
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Hallo, ich sehe das etwas anders - was war die Ursache der Arbeitsunfähigkeit - Mobbing ??. Nun, obwohl Mobbing am Arbeitsplatz kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeitmeldung sein kann, ist das in diesem Falle geschehen - so weit, so gut bzw. so schlecht. Durch die Kündigung ist nun der Grund (Mobbi...
- 14.12.2009, 12:22
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Hilfe - Termin beim MDK
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Re: Hilfe - Termin beim MDK
Hallo zusammen, ich benötige eure Hilfe. Ich habe vor 6 Monaten wegen Mobbing gekündigt und bin seitdem Psychisch krank und bei einem Psychiater in Behandlung. Obwohl ich von meinem Facharzt weiter krankgeschrieben bin, habe ich jetzt von meiner Krankenkasse ( TK ) einen Termin für den 18.12.09 bei...
- 12.12.2009, 11:59
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Mitwirkungspflichten: Persönliches Erscheinen Pflicht?
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Hallo Fritz! Der Patient wurde gestern aus der Klinik entlassen und mit dem Krankenwagen (liegend) nach Hause gefahren. Hallo Marcel, lass Dir doch von deinem Arzt bescheinigen, dass Du zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen noch nicht in der Lage bist die Einladung bei deinem SB nachzukommen. Dann ...
- 11.12.2009, 16:42
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Mitwirkungspflichten: Persönliches Erscheinen Pflicht?
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Re: Mitwirkungspflichten: Persönliches Erscheinen Pflicht?
Hallo! Die Bandscheiben-OP (Bandscheibenprothese LWK 5/S1 ) war am 01.12.09. Stationärer Aufenthalt vom 25.11. bis 10.12.09. Gemäß Anweisung des Arztes nicht lange stehen, nicht lange sitzen, nicht bücken, kein Fahrzeug führen, Fahrten als Beifahrer in den ersten Wochen nach OP unbedingt vermeiden,...