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von seppi
10.07.2009, 14:36
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: haupt- oder nebenberuflich selbständig?
Antworten: 2
Zugriffe: 10386

Es ist richtig, den Begriff "nebenberuflich selbständig" gibt es nicht. Aber nach SGB 4 §8 gibt es eine "geringfügige selbständige Tätigkeit" ==> Abs 1 Pkt 1 Verdienst < 400,- / Mon Abs 3 gilt auch für eine selbständige Tätigkeit Gilt hier nun 1/90 der Bezugsgröße, also 840,-
von seppi
10.07.2009, 10:55
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: haupt- oder nebenberuflich selbständig?
Antworten: 2
Zugriffe: 10386

haupt- oder nebenberuflich selbständig?

Wenn man aus einer selbständigen Tätigkeit weniger als 350,-EUR/Mon. verdient und von Ersparnissen lebt und keine weiteren Einnahmen vorhanden sind, gilt man dann als haupt- oder nebenberuflich selbständig? Wenn man nebenberuflich selbständig ist, zählen dann nach § 240, Abs. 4, Satz 1, SGB 5 als be...
von seppi
17.06.2009, 13:04
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Betrieb abmelden
Antworten: 0
Zugriffe: 11498

Betrieb abmelden

Bei hauptberuflich Selbständigen wird der Krankenkassenbeitrag aus mindestens 1860,- EUR berechnet. Eine Minderung ist wohl nur über einen Hartz IV Antrag möglich, bei dem auch eine Lebenspartnerin ihr Vermögen für meinen Beitrag hergeben muss. Die frühere Alternative mit einer Arbeitszeit unter 15 ...