Danke für die Auskunft.
Für meine Frau ist der Höchstsatz 314,-€ (Beitragsbemessungsgrenze) fällig und ich bezahle 200,- € Krankenversicherung.
Macht zusammen 25% meines Nettoeinkommens aus. Ganz schön happig!
Gruß
Herby
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- 26.05.2009, 19:37
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- 18.05.2009, 17:52
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Beitragsberechnung (Mann privat, Frau freiw. GKV)
Hallo, ich habe eine Frage zur Beitragseinstufung. Sachverhalt: Ich bin „in sich beurlaubter“ Beamter, d.h. der Beamtenstatus ruht zur Zeit, da ich bei einem Tochterunternehmen meines ehemaligen Dienstherren beschäftigt bin. Ich bin privat Krankenversichert, da für mich keine Versicherungspflicht in...