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von Poppie
08.05.2009, 10:39
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs
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Ich hatte doch nur Mittlere Reife. Ich hatte bisher keine Hochschulberechtigung. Ich hab geschrieben, dass ich nicht die Fachhochschulreife wollte (eingeschränkte Studienmöglichkeit), sondern die Allgemeine Hochschulreife und deswegen den langen Weg des 4jährigen Abendgymnaisums gehen musste.
von Poppie
08.05.2009, 10:22
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs
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Eigentlich warens 4 Jahre. Im August 2005 gings los, da war ich noch 25. Und jetzt ists vorbei, da bin ich 29. Wenn man in Berlin das Abendgymnaisum besucht, ist das leider so. Ich hab halt die Allgemeine Hochschulreife gewollt, also das volle Programm, nicht Fachhochschulreife oder ähnliches. Und d...
von Poppie
08.05.2009, 08:28
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs
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Danke für die Antwort. Im Gesetz wird das aber nicht "verlängern" genannt, sondern da steht, dass man versicherungspflichtig ist, wenn man die Zugangsvoraussetzung für die Hochschule auf dem Zweiten Bildungsweg erworben hat. Da steht nichts von wegen, dass man nicht 30 sein darf. Dass das ...
von Poppie
07.05.2009, 15:50
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs
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Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs

Hallo! Ich habe auf dem Zweiten Bildungsweg soeben Abitur gemacht und werde zum Wintersemester beginnen zu studieren. Ende September werde ich 30 und am 1. Oktober beginnt das Studium. Ich war dahingehend informiert, dass man, wenn man das Abi auf dem Zweiten Bildungsweg erlangt, auch nach der Volle...