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von akka231285
02.10.2008, 11:06
Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
Thema: IKK Südwest Direkt
Antworten: 10
Zugriffe: 10357

Bei einer Beitragserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht.Ihr seit dann nicht mehr an die 18 Monate Bindefrist gebunden.Ihr könnt innerhalb einer Frist von 2 Monaten kündigen und wechseln. Und eine Beitragserhöhung mit dem Gesundheitsfonds ab 1.1.09 zu begründen ist totaler blödsinn. Es ist so da...
von akka231285
02.10.2008, 10:59
Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
Thema: AOK Baden-Württemberg
Antworten: 4
Zugriffe: 7529

ja es stimmt.somit habt ihr (die es betrifft) sonderkündigungsrecht und könnt die Krankenkasse innerhalb einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.
von akka231285
02.10.2008, 09:51
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: Chronisch Krank und studentenversichert
Antworten: 2
Zugriffe: 7554

Also, es ist so, dass du ja eigentlich hauptberuflich arbeitnehmer bist und nicht student. Das Studium machst du ja nur nebenbei noch und hast ja als arbeitnehmer kein anspruch auf Bafög.Deswegen hat dir die KKH auch den Studententarif abgelehnt.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.