Danke für Ihre Hilfe.
Ich blick da langsam nicht mehr durch. Am besten ich rufe morgen mal bei meiner KK an.
LG Micki
Die Suche ergab 4 Treffer
- 10.08.2008, 13:37
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 15176
- 09.08.2008, 12:07
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 15176
Hallo, stell doch mal die Textpassage rein. Ich find da nichts. Übrigens geht es doch hier um den Zeitraum und nicht um die Höhe in der Berechnung, oder? LG, Fee Beispiel: Verkäufer Heiner G. leidet unter starken Rückenschmerzen. Vom 1 bis 28 Februar schreibt der Arzt in arbeitsunhähig. Im Mai erle...
- 09.08.2008, 11:21
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 15176
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
es sind 42 Kalendertage. Eine 5 Tage - Woche ist nicht von Relevanz.
LG, Fee
Danke für die Antwort.
Habe auf der Seite der IKK (Entgeltfortzahlung) eine Berechnung gefunden, wo es nach Werktagen ging.
ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/98718,i=l.html
- 09.08.2008, 00:23
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Lohnfortzahlung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 15176
Lohnfortzahlung
Hallo, ich war mehrmals wegen meiner Bandscheibe krankgeschrieben. Mein ehemaliger Arbeitgeber will nun prüfen lassen ob eine Fortsetzungserkrankung bestand. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht ja für 42 Tage. Nun meine Frage: sind es 42 Arbeitstage oder Werktage oder wie???? Habe eine 5Tage Wo...