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- 01.08.2008, 16:20
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
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habe eben nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Und es sieht anscheinend wirklich so aus, dass ich keine zusätzliche freiwillige Krankenversicherung abschließen muss, da der Versicherungsschutz noch bis zu 4 Wochen nach Abmeldung greift. Ich würde also theorethisch bei nur einem Tag Arbeit im Mo...
- 01.08.2008, 12:31
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- Thema: HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
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@Rentner: Doch, die melden mich jedes mal an bzw. wieder ab. Bzgl. der Nachzahlung ist halt die Frage, ob die Pflichtversicherung, die ja an 8 Tagen jeweils in den Monaten Mai und Juni vom Arbeitgeber an die BKK bezahlt wurde dazu führte, dass ich den ganzen Monat pflichtversichert gewesen bin - und...
- 01.08.2008, 11:15
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- Thema: HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
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Danke für die schnelle Antwort, Wie gesagt, ich arbeite ja auch nur an bestimmten Tagen. D.h. ich wäre ja auch nur an den 6 bis 7 Tagen über meinen Arbeitgeber krankenversichert. Für die restlichen Tage des Monats müsste ja dann zusätzlich eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Eine wic...
- 01.08.2008, 00:16
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
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HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
Hallo, habe ein paar Fragen zu meiner Situation: seit dem Ende meiner Ausbildung Ende 2006 arbeite ich tageweise sozialversicherungspflichtig als Aufnahmeleiter. Es entstanden bisher geringe Einkommen um die 800 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam ich Geld vom Arbeitsamt. Dieser Anspruch ist Ende...