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von kristofer
24.01.2008, 23:53
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
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Was is denn mit dem §67 Sozialgesetzbuch: Nachholung der Mitwirkung?

Liegt ja hier vor...die Kur wird ja jetzt doch angetreten...nächste Woche.
von kristofer
24.01.2008, 23:53
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
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.löl
von kristofer
23.01.2008, 01:19
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
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Also Mitte Dezember stand in einem Brief der KK das 1. mal was von dieser größeren Geldsumme, die Rückwirkend zum 20.08 zurückgezahlt werden muss aufgrund der fehlenden Mitwirkung bei der Durchführung der Kurmaßnahme.
von kristofer
21.01.2008, 20:19
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
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Rossi hat geschrieben:
Stellt sich auch die Frage, wann die Mitwirkungsverpflichtung erfolgt ist. Vor dem 1. oder 2. Kurtermin, oder sogar etwa danach!
Wie meinst Du das?
von kristofer
21.01.2008, 18:59
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
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Na ich denke sie haben schon drauf aufmerksam gemacht, dass wenn die Kur nicht angetreten wird die Zahlungen eingestellt werden...aber das mit dem Rückwirkend haben sie in keinster Weise erwähnt...
von kristofer
21.01.2008, 16:29
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Krankengeld zurückzahlen ? ? ?
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Krankengeld zurückzahlen ? ? ?

Hallo Angenommen A ist seit dem 09.02.2007 krankgeschrieben und bekommt auch kurz danach von der Krankenkasse Krankengeld. Am 08.06.07 hat die Krankenkasse A aufgefordert eine Kur zu beantragen...Frist dafür (für die Beantragung) war der 20.08.07...welche auch eingehalten wurde. Die Kur wurde für de...