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von Gabiku
16.10.2007, 08:11
Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Thema: Leistungspflicht nach Vericherungspflicht?
Antworten: 3
Zugriffe: 5556

Hallo ratte1

ja, die Zeit der Beurlaubung gilt als Beschäftigungszeit.

Heißt das nun dass ich noch bis 31.10.07 krankenversichert bin und die Behandlungskosten übernommen werden?

Gruß
gabiku
von Gabiku
13.10.2007, 09:25
Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Thema: Leistungspflicht nach Vericherungspflicht?
Antworten: 3
Zugriffe: 5556

Leistungspflicht nach Vericherungspflicht?

Hallo, ich bin seit 20 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe letztes Jahr ab 1.10.07 ein Jahr Sonderurlaub ohne Bezüge beantragt, da ich am 1.10.07 nach Dänemark gehen wollte und dort arbeiten wollte.. Nun musste ich aber im September 07 wegen einer Operation ins Krankenhaus. Am 30.9 wu...