Hallo,
kannst du mir schreiben, wie lautet der genaue § ?
Der SGB §240 hat nur 5 Absätze.
Wozu gehört 6a. Abs.5 ?
Viele Grüße
Pezula
Die Suche ergab 13 Treffer
- 18.12.2023, 16:29
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- Thema: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
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- 26.11.2023, 16:30
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- Thema: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo,.
falls es dir nichts ausmacht, schick doch mal das Aktenzeichen des Gerichts, damit ich mir das mal genau ansehen kann.
Gruß Pezula
falls es dir nichts ausmacht, schick doch mal das Aktenzeichen des Gerichts, damit ich mir das mal genau ansehen kann.
Gruß Pezula
- 02.11.2023, 11:23
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo Citronello, aus deinem Beitrag geht nicht hervor, wann das hohe Einkommen war. Ich lese, dass du in 2018 wenig verdient hast. Wenn du also das hohe Einkommen in 2017 hattest, dann hast du wohl schlechte Karten. Die Gesetzesänderung war ab 2018, also ein Einkommen in 2017 fällt noch unter das a...
- 25.08.2023, 09:04
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- Thema: Freiwillig gesetzlich versichert und jetzt Nachzahlung wegen Fristversäumnis
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert und jetzt Nachzahlung wegen Fristversäumnis
Müsste dort irgendwo im Text stehen.
- 24.08.2023, 10:15
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert und jetzt Nachzahlung wegen Fristversäumnis
Richtig, bei vorläufig kommt man nicht um Nachzahlung herum.
- 22.08.2023, 16:53
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert und jetzt Nachzahlung wegen Fristversäumnis
Hallo,
wurden die Beitragsbescheide als vorläufig bezeichnet?
Gruß
Pezula
wurden die Beitragsbescheide als vorläufig bezeichnet?
Gruß
Pezula
- 20.08.2023, 10:24
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo,
stimmt. Urteil aus 2017 aber mit Hinweisen auf Neuregelung 2018 (Kommentar aus dazu in 2023).
Was mich aber am meisten interessiert, ob jemand im Forum eine praktische Erfahrung in dieser Hinsicht mit einer Krankenkasse gemacht hat.
Vielleicht schreibt jemand ???
Pezula
stimmt. Urteil aus 2017 aber mit Hinweisen auf Neuregelung 2018 (Kommentar aus dazu in 2023).
Was mich aber am meisten interessiert, ob jemand im Forum eine praktische Erfahrung in dieser Hinsicht mit einer Krankenkasse gemacht hat.
Vielleicht schreibt jemand ???
Pezula
- 19.08.2023, 16:22
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo, dein Urteil bezieht sich auf die alte Gesetzgebung bis 2017. Ab 2018 gilt die Neuregelung, nach der bei Vorlage der jeweiligen Einkommensteuererklärung auch rückwirkende Erstattung erfolgt (siehe §240 4a, 3), da der Beitragsbescheid nur vorläufig ist. Es wird auch nicht mehr nach unterschiedl...
- 19.08.2023, 13:15
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo, nun ist es ja nicht so, dass es zu dieser Fragestellung keine Gerichtsurteile gäbe. z.B.: L 8 KR 522/21 - Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland. ... „Die bisherige Regelung des § 240 Absatz 4 Satz 6 sah vor, dass Änderungen der Beitragsbemessung ausschließlich für die Zukunft wirks...
- 18.08.2023, 13:04
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo, ich reiche auch noch dazu nach die vom GKV Spitzenverband "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beit...
- 18.08.2023, 12:58
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo, im Beitragsbescheid der Krankenkasse steht weder etwas von vorläufig noch von festem Beitrag, sondern lediglich das der Beitrag aufgrund des vorgelegten Einkommensteuerbescheides ab 1.7.2023 xxx beträgt. Soweit ich die gesetzliche Grundlage verstehe, muss die Krankenkasse zuviel gezahlte Beit...
- 18.08.2023, 09:57
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Re: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Hallo, danke für die Information. Aber verstößt das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Beitragssatz ist für alle Versicherten gleich hoch, in diesem Fall = rechnerisch mehr als doppelter Beitragssatz)? Ich habe hier einen Artikel gefunden (https://www.dahag.de/c/ebs/sozialrecht/muessen-krankenkas...
- 17.08.2023, 15:23
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Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Beitragserstattung bei geringeren Kapitaleinkünften im Vorjahr. Das zu versteuernde Einkommen für den Versicherten besteht hier nur aus Kapitalerträgen (Zinsen und Dividenden) und war nach dem Einkommensteuerbescheid in 2022 niedriger als in 2021. Die auf...