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von Benny0990
17.03.2020, 17:10
Forum: Krankengeld
Thema: Anspruch Krankengeld
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Re: Anspruch Krankengeld

broemmel hat geschrieben:
17.03.2020, 15:33
Also arbeitest Du nicht?
ALG aufgrund der Nahtlosigkeit zählt nicht zu den 6 Monaten

Daher wohl kein neuer Anspruch auf Krankengeld
Doch ich arbeite seit März 2019 wieder durchgängig ohne Krankschrift!
Das ALG bekam ich davor! Von ca. Oktober 2018 bis Mitte März 2019!
von Benny0990
17.03.2020, 15:05
Forum: Krankengeld
Thema: Anspruch Krankengeld
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Re: Anspruch Krankengeld

Hallo Czauderna,

das heißt ich würde dann ab dem 03.05. auf die gleiche Krankheit wieder Krankengeld bekommen? Auch wenn ich vorher schon krankgeschrieben bin?
von Benny0990
17.03.2020, 15:01
Forum: Krankengeld
Thema: Anspruch Krankengeld
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Re: Anspruch Krankengeld

Seit 25.03.19 und ja aufgrund Nahtlosigkeit!
von Benny0990
17.03.2020, 12:18
Forum: Krankengeld
Thema: Anspruch Krankengeld
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Anspruch Krankengeld

Hallo ich in die Runde, ich habe da mal ein paar Fragen! Ich war seit 03.05.2017 krank geschrieben bis zum 24.03.2019! Seitdem bin ich wieder voll arbeiten! Aufgrund der Länge der Krankschreibung wurde ich ausgesteuert und erhielt ALG1! Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich bei erneuter Kr...