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- 16.08.2019, 15:19
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Besten Dank an alle, die geantwortet haben !!! Ich hätte noch eine Frage: Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, bei dem eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, so gilt für das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine angenommene (fiktive...
- 12.08.2019, 15:47
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- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Die Abfindung hat aber nach neuester Rechtssprechung dann doch noch eine Auswirkung, dass meine Frau erst (in ihrer Fallkonstellation) nach dem Ablauf von 25 Monaten als Familienversicherte in meine GKV kommen kann (§ 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V)? Siehe auch Text aus dem (sehr hilfreichen) Daimler-BKK-Do...
- 08.08.2019, 14:39
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- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Ok, danke. Dazu hätte ich noch eine Frage zu Schritt 3.und Schritt 4. unten. Eine Familienversicherung nach §10 SGB V geht bei Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen (Entlassungsentschädigungen), die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehren...
- 07.08.2019, 19:52
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- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Danke. Die Arbeitslosigkeits-Meldung steht erst im nächsten Jahr an. Abgeleitet habe ich dies so: Die Agentur für Arbeit wird vermutlich mit einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 I Nr. 1 SGB III argumentieren. Und nach § 148 SGB III mindert sich die Anspruchsdauer um: 4. die ...
- 07.08.2019, 18:23
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- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Hallo Czauderna,
danke für die nette Begrüßung und die schnelle Antwort.
§10 SBG V betrifft ja die Familienversicherung.
Weshalb trägt denn die Agentur für Arbeit die Krankenversicherungsbeiträge nicht?
Viele Grüße
Rook
danke für die nette Begrüßung und die schnelle Antwort.
§10 SBG V betrifft ja die Familienversicherung.
Weshalb trägt denn die Agentur für Arbeit die Krankenversicherungsbeiträge nicht?
Viele Grüße
Rook
- 07.08.2019, 16:09
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- Thema: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
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Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Hallo, meine Frau (56 Jahre, GdB 50) und ich sind beide Freiwillig in (verschiedenen) gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Sie hat nun nach mehreren langen Krankheitsphasen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ist während ihrer Kündigungsfrist von 7 Monaten von der Arbeit freigestellt, ...