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- 20.02.2018, 18:00
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Haushaltshilfe
- Antworten: 4
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Hallo franzpeter, da es nur ein Minijob ist, müssen Sie nur einen Pauschalsatz in der Kranken- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung an die MJZ zahlen. Ihre Haushaltshilfe ist nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig anzumelden. Der weitere gesetzliche Krankenversic...