@heinrich
Nee wirklich nicht, bin kein KK-Mitarbeiter.
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- 03.04.2019, 12:02
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
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- 02.04.2019, 19:25
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- Thema: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
Interessantes habe ich im übrigen auch in den "Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht vom 22.11.2016" gefunden, auf Seite 23 wird eine etwas vergleichbare Problematik bei ALG II-Beziehern erwähnt: Eine besondere Problematik ergibt sich für die Ausübung eines sofortigen Kranken...
- 02.04.2019, 18:37
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- Thema: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
Danke für den Hinweis auf den § 175 Ausübung des Wahlrechts vikingz Die grundlegende Problematik ist dabei auch, dass die Hochschule als zur Meldung verpflichtete Stelle ebenso nicht weiß, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung bereits wegen Einkommensüberschreitung weggefallen sind u...
- 02.04.2019, 17:02
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- Thema: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
@vikingz Und wo steht das mit den 14 Tagen Zeit für die Kassenwahl im Gesetz? Für diesen Fall? Darum geht es mir ja. Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, das muss man ja nicht erklären oder "wahrnehmen". Und eine Familienversicherung wird ja auch nicht gekündigt, sondern der Ansp...
- 02.04.2019, 16:17
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- Thema: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
Nein. Es kommt zu keiner OAV, weil sich eine Versicherungspflicht nahtlos anschließt. Die Familienversicherung endet rückwirkend aufgrund des Wegfalls der Voraussetzungen und es schließt sich nahtlos eine Versicherungspflicht an, um den Fall geht es. Damit kommt es zu keiner OAV / keiner freiwillige...
- 02.04.2019, 14:23
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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
§ 188 regelt den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft. Darum geht es hier ja nicht
- 02.04.2019, 12:52
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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
Okay, danke. Wo kann ich das mit den 14 Tagen im Gesetz nachlesen?
- 02.04.2019, 12:14
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Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung
Hallo, folgende Frage: bis wann ist denn ein Wechsel der Krankenkasse nach Ende einer Familienversicherung möglich, wenn eigentlich bereits Versicherungspflicht eingetreten ist? Bsp: Student ist beitragsfrei über die Eltern familienversichert (02.04.2019), der Anspruch auf Familienversicherung endet...
- 02.09.2018, 21:33
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Wieso muss aber eine schriftliche Kündigung eines Studenten erfolgen, der nach Ende der Krankenversicherungspflicht in eine andere Kasse wechseln will oder gar in die PKJV geht. Er muss doch lediglich seiner alten Kasse den neuen Krankenversicherungsschutz nachweisen - liege ich da wirklich falsch ...
- 02.09.2018, 16:48
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Okay, das bedeutet quasi auch, man könnte seine Pflichtmitgliedschaft mit Wirksamkeit zum 30. Geburtstag kündigen (unter Beachtung der Fristen und auch Bindung) und dann bei ner anderen Kasse ne freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Wäre aber Blödsinn, weil man bis Ende des Semesters ja noch den gü...
- 02.09.2018, 15:24
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Wie gesagt und im haufe-Link (Rz. 45) steht es ja auch, ist das ganze anscheinend nicht so einfach. Laut § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V endet die Versicherungspflicht mit dem 30. Geburtstag, sprich ab dann liefe eigentlich die freiwillige Mitgliedschaft. Der § 190 Absatz 9 SGB V sagt, Ende Mitgliedschaft ...
- 02.09.2018, 12:46
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- 02.09.2018, 11:12
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Na gut, auch wenns nirgends so richtig klar definiert zu sein scheint, dann also Versicherungspflicht als Studierender erst ab Semesterbeginn, sofern immatrikuliert, bei Immatrikulation nach Semesterbeginn entsprechend ab dann. Merkwürdig ist auch, dass ja laut § 5 Absatz 1 Nr 9 SGB V die Versicheru...
- 01.09.2018, 13:21
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Wenn man sich vor dem 1.10. einschreibt, kann der Befreiungsantrag bis zum 31.12. gestellt werden (wichtig ist das ggf. nachweisbare Eingangsdatum bei der Krankenkasse) § 8 SGB V. Das Einschreibedatum ist ohne Bedeutung. Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gilt für eingeschriebene ...
- 01.09.2018, 13:01
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