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von Mel74
29.07.2016, 18:49
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Hallo Anton, ja, die Thematik ist nicht ohne.. hab mich da jetzt einigermaßen eingelesen um überhaupt die Hintergründe zu verstehen.. Genau so läuft es auch, Klage gegen die DRV ist eingereicht und bei der KK läuft der WS. Vielleicht haben wir Glück.. (bin selbst nicht direkt betroffen). Bin doch ei...
von Mel74
28.07.2016, 21:06
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Hab noch ein Urteil des Landessozialgerichts v. 17.07.14 L 16 KR 429/13 gefunden... "Das Entstehen eines Anspruchs auf Krankengeld setzt voraus, dass durch einen Arzt die Arbeitsunfähigkeit (AU) festgestellt wird (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgericht und...
von Mel74
22.07.2016, 15:49
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Hallo Czauderna, Vielen Dank erstmal für deine Mühe! Irgendwie ist das Ganze ziemlich schief gelaufen. Das Krankengeld war zu dem Zeitpunkt weder beantragt oder bewilligt. Auch der Bescheid zum Abbruch der Maßnahme lag erst am 07.05 vor. Auch im Vorfeld gab es keinerlei Anschreiben mit Belehrungen f...
von Mel74
22.07.2016, 12:18
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Mh.. die Erstbescheinigung war am 11.04.16 und erfolgte bis 30.04.16. Die weitere AU ab 02.05. wurde aber am 03.05. festgestellt.
von Mel74
22.07.2016, 11:46
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Oder war gemeint, dass ab dem 03.05.16 durchgängig die AU-Bescheinigung der KK vorliegen müssen.. das war ja der Fall..

Gruß
Mel
von Mel74
22.07.2016, 11:28
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Also spielen die Krankmeldungen vor Beendigung der Maßnahme eine Rolle?

Der Doc hat am 03.05. die weitere AU auch für den 02.05.16 ausgestellt.. aber für den 02.05. wurde doch noch Übergangsgeld gezahlt? Wieso ist der relevant?

Gruß
Mel
von Mel74
22.07.2016, 11:15
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Vielen Dank für die Antwort....
aber.., die Maßnahme endete am 02.05.16, am 03.05.16 wurde die weitere AU durchgängig bis jetzt bescheinigt und die KK sagt jetzt, ab 03.05.16 hätte der KRG-Anspruch bestanden aber man wäre ab dem 03.05. da nicht mehr versichert..? Versteht das jemand?
von Mel74
21.07.2016, 13:47
Forum: Krankengeld
Thema: Maßnahmeabbruch/Krankengeld
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Maßnahmeabbruch/Krankengeld

Hallo zusammen, ich bräuchte mal Rat... eine Umschulungsmaßnahme wurde am 03.05. zum 02.05. wegen hoher Fehlzeitquote beendet. AU besteht seit Anfang April. Wird in dem Fall ÜBG bis einschließlich 02.05. gezahlt und ab 03.05. bestünde Anspruch auf Krankengeld? Vor der Maßnahme wurde Alg I bezogen. V...