Hallo,
es könnte sich somit um einen Beratungsfehler handeln ?
Meiner Meinung nach hätte die KK Folgendes mitteilen müssen:
Für die Dauer des Krankengeldbezuges können Sie sich rentenpflichtversichern.
Dies gilt dann für die Dauer des Krankengeldbezuges.
Die Arbeitsagentur macht es.
Gruss
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