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von Schneewittchen68
11.12.2016, 21:57
Forum: Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
Thema: Wiederspruch krankenkasse.
Antworten: 2
Zugriffe: 6433

Hallo Sumsebrum, die Krankenkasse hat nach Eingang des Widerspruchs (der Tag des Eingang wird hierbei nicht mitgerechnet) drei Monate Zeit, um zu entscheiden. Hat sich hernach immer noch nichts getan, kann Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG erhoben werden. Erfolgschancen: hier kommt es auf die konkrete...