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von Moddin
22.10.2014, 03:39
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Keine Bedürftigkeit wegen Einkünfte aus Kapitalvermögen
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jensKMV hat geschrieben:Entscheiden ist, ob steuerpflichtige Erträge aus Kapitalvermögen im Steuerbescheid stehen.
So sieht's momentan leider aus. Diese Regelung steht aber nicht im SGB sondern bezieht sich auf interne Richtlinien der GKV.
Fachanwalt? Gerne auch als PN
von Moddin
17.10.2014, 02:43
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Keine Bedürftigkeit wegen Einkünfte aus Kapitalvermögen
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@broemmel Das habe ich alles mit der Sachbearbeiterin besprochen. Es geht allein um die 402€ Einkommen aus Kapitalvermögen. Würde die 402€ gerne verschenken. Hat jemand von euch Interesse? :wink: @heinrich 402€ nach Abzug des Freibetrages. Dummerweise habe ich Anfang 2013 die letzten Fondsanteile zu...
von Moddin
16.10.2014, 16:02
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Keine Bedürftigkeit wegen Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Hallo Czauderna
Der Gewinn stammt von einem iShares Fond, den ich über ein paar Jahre angespart und für ca. 3500€ verkauf habe.
Gruß
M
von Moddin
16.10.2014, 12:55
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Keine Bedürftigkeit wegen Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Keine Bedürftigkeit wegen Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hallo zusammen Ich bin als hauptberuflich Selbstständiger bei der KKH versichert. Seit 2007 stelle ich jährlich einen Antrag auf eine Beitragsbemessung unterhalb des Mindestbeitragbemessungswertes. (Bedürftigkeitsprüfung) Bisher ging bei der Bedürftigkeitsprüfung alles glatt. Dieses Jahr schrieb mir...