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- 10.03.2014, 02:31
- Forum: PKV - allgemein
- Thema: Nimmt GKV Nichtversicherten? (vorher privat, Studium)
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Ich kann nicht ganz nachvollziehen, weshalb Sie so gereizt reagieren. Wenn es Sie so aufregt, mir zu antworten, müssen Sie es doch nicht tun. Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Frage gestellt, deren Antwort ich schon kannte - warum sollte ich denn meine Zeit aufwenden für so etwas Sinnloses? Das ware...
- 10.03.2014, 00:45
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- Thema: Nimmt GKV Nichtversicherten? (vorher privat, Studium)
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Nein, aber wann endet denn das Studium? Merken Sie, dass ihre stoische Art keine Auskunft zu geben oder nur Bröckchenweise einfach nur Arbeit macht - und zwar uns - und vor allem: UNNÖTIGE??!! Woher soll ich denn Wissen, wann Ihr Studium endet? Liefern Sie einen tabellarischen Ablauf mit Daten! Wie...
- 09.03.2014, 20:38
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- 09.03.2014, 20:10
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- 09.03.2014, 18:05
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Okay, das möchte ich hier nun wirklich nicht alles öffentlich machen. Wenn nun keiner mehr antworten will, okay. Dann bedanke ich mich bis hierher und frage morgen bei der Krankenversicherung direkt nach, ob ich mich für die 2 Monate ab meinem 25. versichern MUSS und was passiert, wenn ich es nicht ...
- 09.03.2014, 17:38
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wie jetzt. wieso alles widerrufen? ja, richtig geraten. Ich wusste nicht, dass das etwas zur Sache tut. Wie gesagt, kenne mich absolut nicht aus und hatte Angst, zu viele Informationen preiszugeben. Aber nun möchte ich natürlich gerne wissen, weshalb es sich bei der PBeaKk nun scheinbar anders verhä...
- 09.03.2014, 17:03
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@derKVProfi: okay, interessant..! Also in dem §193.3 steht ja tatsächlich, dass man sich eigentlich zu 100% versichern muss. Aber na gut, wenn es keine Konsequenzen hat, wenn man es nicht tut und auch nach den 6 Monate nicht im Nachhinein tut (vorausgesetzt es ist nichts Teures passiert), dann liegt...
- 09.03.2014, 16:28
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Ja, danke an Poet für die vereinfachte Erklärung für einen Unwissenden und danke an derKVProfi für die Korrektheit! ;) Hilft mir beides. Falls mir nun nochmal jemand abschließend ganz klar beantworten kann, ob es irgendwie illegal wäre, auf die Beihilfe (aus der ich ja ab 25 rausfalle) für die letzt...
- 09.03.2014, 16:02
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@Poet: Achso, na das wusste ich alles nicht... ist aber auch schwierig, meinen Vater nach solchen Sachen zu fragen, er weiß es meistens selbst nicht so richtig. Ja, das wirft jedenfalls etwas mehr Licht ins Dunkel. Das mit der Beschäftigung nach dem Studium ist mir bewusst und auch so mein Plan (irg...
- 09.03.2014, 14:50
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1. endet unter Umständen der Anspruch auf Beihilfe. Hier ist aber nicht die PKV, sondern die Beihilfestelle des Dienstherren Ihres Vaters. 2. passiert bei der PKV gar nichts. Sie haben ggf. eben nur den Anspruch, den Sie haben (Quote) und Sie hätten 6 Monate rückwirkend Zeit aus der Quote einen 100...
- 08.03.2014, 15:39
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Vielen Dank für die Informationen! Man kann also sogar rückwirkend kündigen. Und das wird dann auf die Tage des Monats gerechnet, wieviel man noch für die PKV zahlen muss? Also in meinem Beispiel dann nur 2 Tage? Tut mir Leid, dass ich mich so wenig auskenne und darum zu wenige Informationen liefern...
- 08.03.2014, 14:18
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...aber ich kann sie ja nicht kündigen, wenn ich noch keinen Arbeitsvertrag vorlegen kann. Konkretes Beispiel zur Veranschaulichung: Exmatrikulation 02.05., Arbeitsbeginn 05.05. Dann kann ich doch erst zum Ende des Monats kündigen, oder? Würde halt lieber vorher da raus sein, damit das nicht passier...
- 08.03.2014, 11:33
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Achso, ich habs bei meiner PKV so verstanden, dass ich mit 25 da raus fliege und mich dann auf Antrag selbst versichern muss. Für die 2 Monate (natürlich für einen Haufen Geld). Und wenn ich dann exmatrikuliert bin, bin ich ja IMMER NOCH privat versichert, zusätzlich aber arbeitslos (wahrscheinlich)...
- 08.03.2014, 01:02
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@Poet: Ja? Meinst du, die fragen das? Ist das dann auch ein Ablehnungsgrund? Also was passiert denn, wenn man es nach seinem 25. Geburtstag versäumt, sich für diese letzten 2 Monate des Studiums (eigentlich sogar eher etwas weniger) selbst zu versichern? Muss ich da eine Strafe zahlen oder so? :? so...
- 07.03.2014, 16:28
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Hallo, danke für die Antwort. Was genau meinst du mit verweisen? Klar, ein sozialversicherungspflichtiger Job ist natürlich die Voraussetzung. So kommt man ja wieder in die GKV, die Versicherungspflicht ist doch dann wieder gegeben, so weit ich weiß. Ich würde nur gern wissen, ob die einen auch nehm...