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- 27.02.2014, 15:12
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
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Ich habe heute mal mit der Krankenkasse teleniert: Die wissen es selber nicht so ganz genau. Der Mitarbeiter sagt, er sitzt da mit acht Leuten, und in 30 Jahren wäre ihm so ein Fall noch nie vorgekommen. Im Grunde läuft es auf Nachzahlung hinaus, aber ob da nun der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber ...
- 24.02.2014, 16:30
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
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- 24.02.2014, 16:05
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
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Kann in der Tat sein, daß die mich als Teilzeitler angestellt hatten - wie immer das auch korrekt heißen mag. Muss ich morgen mal erfragen. Der Arbeitgeber ist ein weltweiter Dienstleister. An eine Betriebsprüfung glaube ich nicht. Ich weiß leider nicht, was ein Altfall ist. ;) Aber was kann denn ei...
- 24.02.2014, 15:22
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- Thema: Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
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- 24.02.2014, 14:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
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Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
Moin moin, Ich hoffe, hiermit an der richtigen Stelle zu sein. Falls nicht, bitte ich um Verschiebung und Nachsicht. ;) Ich habe folgendes nette Schreiben von meiner Krankenversicherung erhalten und stehe nun mangels Erfahrung ziemlich ratlos da: http://files.langschwert.de/temp/KKH-Versicherungspfl...