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- 01.02.2014, 20:16
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3 Wo.
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auch wenn ich das normalerweise nicht tue, veröffenltiche ich nachfolgend eine PN von Leistungszusagen_einfach an mich: Hallo und guten Abend, die Anleitung hat sozusagen Garantie wenn keine Fristen versäumt wurden und kein Anwalt/Gericht eingeschaltet ist. Mein Widerspruch zur Leistungsablehnung e...
- 01.02.2014, 17:39
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- Thema: Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3 Wo.
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Natürlich gibt es das. Wenn jedoch eine Kasse sieht, wie der unübliche Weg der Leistung gewählt wird, die jedoch erfolgversprechend scheint, erfolgt die Ablehnung gegen die der Versicherte nur schwer gegenankommt. Was für ein Quatsch. Der Versicherte hat wirksame Rechtsmittel. Es werden §en genannt...
- 01.02.2014, 17:27
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- Thema: Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3 Wo.
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Re: Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3
Die genaue Anleitung hierfür, einschließlich gewisser notwendigen Textpassagen, gebe ich gern gegen eine Unkostenerstattung von 150 € als Vorkasse weiter, denn ich habe selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert. Dies betrifft alle Leistungsarten der GKV. Ich habe dafür nur drei Fernge...
- 01.02.2014, 17:06
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Da fällt hoffentlich niemand drauf rein. Entweder geht es um eine Leistung, die Kasse widerrechtlich abgelehnt hat - dann kann man ruhig einen Anwalt einschalten, da das Honorar von der Kasse gezahlt werden muss. Oder aber es geht um eine Leistung (z. B. Arzt ohne Kassenzulassung und deutsche Appro...
- 01.02.2014, 16:12
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Hallo, zunächst einmal: Das ist absoluter Unfug, mit knallharter Tendenz zum Betrugsversuch. Warum: Es kann nicht sein, dass eine Kasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer bezahlt hat, weil die Voraussetzung für die Ausübung eines Heilberufes in Deutschland ist, und dement...
- 01.02.2014, 16:04
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Hallo, zunächst einmal: Das ist absoluter Unfug, mit knallharter Tendenz zum Betrugsversuch. Warum: Es kann nicht sein, dass eine Kasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer bezahlt hat, weil die Voraussetzung für die Ausübung eines Heilberufes in Deutschland ist, und dement...
- 01.02.2014, 15:56
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- 01.02.2014, 15:52
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- 01.02.2014, 13:25
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Hallo, zunächst einmal: Das ist absoluter Unfug, mit knallharter Tendenz zum Betrugsversuch. Warum: Es kann nicht sein, dass eine Kasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer bezahlt hat, weil die Voraussetzung für die Ausübung eines Heilberufes in Deutschland ist, und dement...
- 01.02.2014, 13:15
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1. Du bist Versicherungasmakler??? 2. Du bietest Rechstberatung an? 3. gegen Entgelt? 4. Du weißt, was Du tust? Deckung durch die VSHV? NEIN!!! Deckung durch gewO? NEIN!! Illegale Rechtsberatung?? JA!!! Irrtum, keine Rechtsberatung. Kein Entgeld. Ich weiss genau, was ich tue. VSHV nicht hierfür erf...
- 01.02.2014, 00:38
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Jetzt wird es Komik und für die lustigen sinnfreien Geschichten bin normalerweise ich zuständig. Für eine GKV-Leistung braucht es doch diesen Zinober nicht. Richtig, sollte eigentlich aufhören dieser Blödsinn. Aber viele haben doch eben auch wirklich garnichts ... in der Birne. Aber mal ehrlich, we...
- 31.01.2014, 23:48
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Also wenn ich Dir 150 € in den Hintern Blase erhalte ich von Dir die Garantie das ich von meiner Kasse Heilpraktikerrechnungen erstattet bekomme? Und das Kriege ich schriftlich und notariell beglaubigt? Ja ist denn schon Karneval und Du gehst als Baron Münchhausen ohne Dich zu verkleiden? Dein Gesc...
- 31.01.2014, 21:51
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- 31.01.2014, 21:47
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- 31.01.2014, 21:44
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dat mut Du vorher zahlen, ist doch ohne Gewähr :) fällt das jetzt unter der Kategorie NEPPER - SCHLEPPER -- BAUERFÄNGER ????????????????????? Irrtum, selbst ausprobiert! 4 Tage nach diesem Schreiben an die Kasse erhielt ich Anwort der Kasse, dass die Leistungsabteilung um Auskunft gebeten wurde. Wi...