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- 18.11.2013, 21:23
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Kur Antrag für Kinder über die Krankenkasse
- Antworten: 29
- Zugriffe: 21493
@susatetzner: Hier beisst sich etwas was keine §§ benötigt. Für die Kinderkur ist der Rentenversicherungsträger zuständig, selbst wenn die Kasse den Antrag annimmt, muss diese an die DRV verweisen. Eventuell hattest Du beim ersten Vorsprechen bei der Kasse den Antrag für Kassenkuren mit, zuständig ...