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- 16.10.2013, 16:04
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld KSK und versichpfli. Beschäftigung
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Aha. OK. Habe ich jetzt auch so gelesen.: Also wenn ich von vornherein eine befristete Beschäftigung von unter 6 Wochen eingehen, meldet mich der AG nur mit dem ermäßigten Beitragssatz, also statt 15,5 % nur mit 14,9 % und damit habe ich keinen Anspruch auf KG, auch nicht von der KK, auch nicht auf ...
- 16.10.2013, 14:47
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld KSK und versichpfli. Beschäftigung
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Mit einer befristetes Beschäftigung kann das nichts zu tun haben, es gibt AN, die sind für ein Jahr nur befristet beschäftigt und haben trotzdem Anspruch auf KG. In meinem Fall, der sehr kurzen Beschäftigung hat der AG keine Verpflichtung Krankengeld zu zahlen, aber die KK schon, glaube ich zumindes...
- 16.10.2013, 12:08
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld KSK und versichpfli. Beschäftigung
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Vielen Dank für die erste Antwort. Ich habe jetzt mit der KK telefoniert und sie fordert die Bestätigung der Notfallaufnahme im KH vom 19.08. Diese Sachbearbeiterin war jetzt eher zuversichtlich was den Anspruch auf Krankengeld betrifft. Dennoch wundert es mich, dass ein Tag nach Ende der Beschäftig...
- 15.10.2013, 10:11
- Forum: Krankengeld
- Thema: Krankengeld KSK und versichpfli. Beschäftigung
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Krankengeld KSK und versichpfli. Beschäftigung
[b]Allgemeine Versicherungssituation 2013[/b] 01.01. - 07.05. 2013 KSK (Künstlersozialkasse) 08.05. - 05.08. 2013 Vspfli. Beschäftigung (befristet) 06.08. - 11.08. 2013 KSK 12.08. - 19.08. 2013 Vspfli. Beschäftigung (befristet) 20.08. - laufend KSK (20.08. - 15.09.2013 Krankschreibung) [b]Meldung be...