Danke für die Antwort.
Evtl.muss ich hier noch etwas genauer werden.
Mein Arbeitgeber hat es mir freigestellt während meiner Elternzeit anderweitig zu arbeiten.Wäre dies eine sv pflichtige Stelle, die ich für z.B. drei Monate ausübe, könnte ich dann anschließend in der Pflichtversicherung bleiben?
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- 30.04.2013, 07:57
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiwillig versichert - Rückkehr in Pflichtversicherung
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- 29.04.2013, 15:29
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiwillig versichert - Rückkehr in Pflichtversicherung
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Freiwillig versichert - Rückkehr in Pflichtversicherung
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