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von grosssesfragezeichen
19.02.2013, 18:06
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Selbständig, freiwillige GKV, §240, Vermögensabfrage
Antworten: 21
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Hallo! Nun weiter: Person A hat im Jahr 2012 durchschnittlich ein Einkommen von 958 Euro gehabt. Wenn sie nun 14,9% der Bemessungsgrundlage von 2.012,25 Euro bezahlenb soll, sind das 301,16 Euro. Das würde ja bedeuten, dass Person A 31,43% ihres realen Einkommens für die GKV ausgeben muss. Da muss e...
von grosssesfragezeichen
19.02.2013, 12:41
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Selbständig, freiwillige GKV, §240, Vermögensabfrage
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Vielen Dank!
heisst das dann 14,9% oder 15,5% dieser Summe?
von grosssesfragezeichen
19.02.2013, 11:07
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Selbständig, freiwillige GKV, §240, Vermögensabfrage
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Hallo! Es geht um die Anerkennung des ermässigten Beitragssatzes, da das Einkommen nach wie vor nicht die Mindestbemessungsgrenze erreicht. Was passiert nun, wenn das Vermögen über der genannten Summe liegt? Werden dann die Prozente erhöht oder wird eine andere Mindestbemessungsgrundlage zur Ermittl...
von grosssesfragezeichen
18.02.2013, 18:09
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Selbständig, freiwillige GKV, §240, Vermögensabfrage
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Selbständig, freiwillige GKV, §240, Vermögensabfrage

Hier ein fiktiver Fall: Person A ist seit mehreren Jahren selbständig, aber hat nur ein geringes Einkommen. Person A ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und bekam die letzten Jahre aufgrund des niedrigen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz vom 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße bewillig...