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- 21.10.2012, 01:33
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Einkommensnachweis bei freiw. Vers. nach Selbständigkeit
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Enya44: Die Frage ist nach welchen Einkünften bei berücksichtigung von Steuerbescheid dann der Beitrag berechnet wird. Wenn, trotz Aufgabe der Selbständigkeit, weiterhin die Einkünfte aus Selbständigkeit berücksichtigt wird, dann hat man natürlich die A-Karte gezogen. Da hilft tatsächlich nur stufen...
- 15.10.2012, 21:34
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Einkommensnachweis bei freiw. Vers. nach Selbständigkeit
- Antworten: 18
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Hallo Czauderna, vielen Dank für die Antwort. Einiges wird klarer. Es ging mir darum zu wissen, ob ich mit meinen zu erwartenden Einkünften im Jahr 2013 (also nicht mehr selbständig), welche aus meinen Kapitalerträgen bestehen würden, meien Beitrag bezahlen muss, oder die KK den Beitrag wieterhin au...
- 15.10.2012, 15:48
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Einkommensnachweis bei freiw. Vers. nach Selbständigkeit
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Einkommensnachweis bei freiw. Vers. nach Selbständigkeit
Hallo, war immer in der GKV versichert (seit ca. 30 Jahren). Die letzten 15 Jahre ausschlieslich freiwillig versichert und immer Höchstbeitrag bezahlt. Seit 2006 bin ich selbständig und zahle auch weiterhin Höchstbeitrag. Deshalb war auch ein Einkommensnachweis bisher eigentlich nicht erforderlich. ...