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von Fragender123
24.09.2012, 16:44
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
Antworten: 12
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Vielen Dank, so ist auch meine Ansicht. Schauen wir mal ob es sich bestätigt. :-)
von Fragender123
24.09.2012, 13:53
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
Antworten: 12
Zugriffe: 7575

Dessen bin ich mir ja auch bewusst. Und ich pflege überall einen offenen Umgang. Leider gibt es meine Situation in Deutschland nur etwa 200 Mal. Von daher halt immer recht schwierig. Zumindest habt Ihr mein Grundverständnis noch etwas konkretisiert. Mal schauen was die Krankenkasse nun draus macht. ...
von Fragender123
24.09.2012, 13:41
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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Danke für Eure Hinweise! Versicherungspflicht bei Bildungsberufen Als selbstständig gelten Lehrer, wenn sie an Schulen, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen unterrichten. Dabei muss es um das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen- oder Einzelunterricht gehen...
von Fragender123
24.09.2012, 12:12
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
Antworten: 12
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Hallo! Ein Honorar deutet immer auf freiberufliche Leistungen hin. Und das gilt überwiegend als selbständige Tätigkeit Das ist in meinem Fall nicht so. Das Bundesministerium der Finanzen hat festgestellt (in dem speziellen Fall meiner Einnahmen), dass es "Sonstige Einkünfte" sind. Keine ge...
von Fragender123
24.09.2012, 11:53
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
Antworten: 12
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Hallo Sportsfreund! Vielen Dank für die Antwort. also grds. gilt: Andere Einkünfte neben einer KV-pflichtigen Beschäftigung sind NICHT beitragspflichtig. Soweit ich weiß, sind meine sonstigen Einnahmen nicht KV-pflichtig. Wenn dem so wäre, müsste ich mir also überhaupt keine Gedanken machen, da dann...
von Fragender123
24.09.2012, 09:19
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"

Hallo zusammen. Meine Situation ist etwas seltener: - Arbeitnehmerverhältnis (35.000 Brutto) - Sonstige Einkünfte (aus einer sportlichen Tätigkeit) (40.000 "Brutto") --> Bundesweit von Finanzämtern so anerkannt. Ich bin also weder selbstständig, noch gewerblich tätig. 3 Kriterien zur Beurt...