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- 24.09.2012, 16:44
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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- 24.09.2012, 13:53
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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Dessen bin ich mir ja auch bewusst. Und ich pflege überall einen offenen Umgang. Leider gibt es meine Situation in Deutschland nur etwa 200 Mal. Von daher halt immer recht schwierig. Zumindest habt Ihr mein Grundverständnis noch etwas konkretisiert. Mal schauen was die Krankenkasse nun draus macht. ...
- 24.09.2012, 13:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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Danke für Eure Hinweise! Versicherungspflicht bei Bildungsberufen Als selbstständig gelten Lehrer, wenn sie an Schulen, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen unterrichten. Dabei muss es um das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen- oder Einzelunterricht gehen...
- 24.09.2012, 12:12
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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- 24.09.2012, 11:53
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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Hallo Sportsfreund! Vielen Dank für die Antwort. also grds. gilt: Andere Einkünfte neben einer KV-pflichtigen Beschäftigung sind NICHT beitragspflichtig. Soweit ich weiß, sind meine sonstigen Einnahmen nicht KV-pflichtig. Wenn dem so wäre, müsste ich mir also überhaupt keine Gedanken machen, da dann...
- 24.09.2012, 09:19
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
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Arbeitnehmerverhältnis --> "sonstige Einkünfte"
Hallo zusammen. Meine Situation ist etwas seltener: - Arbeitnehmerverhältnis (35.000 Brutto) - Sonstige Einkünfte (aus einer sportlichen Tätigkeit) (40.000 "Brutto") --> Bundesweit von Finanzämtern so anerkannt. Ich bin also weder selbstständig, noch gewerblich tätig. 3 Kriterien zur Beurt...