Ich habe bis jetzt nur einen vorläufigen Entlassungsbericht der Reha und dort steht ja nicht,das ich meine jetzige Tätigkeit gar nicht mehr ausüben darf!
Mal sehen,was im "entgültigen" Bericht steht.
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- 15.09.2012, 18:56
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- 15.09.2012, 12:56
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@Czauderna Hallo, Danke für Deine Antwort.Aber das verstehe ich nicht :oops: nein wird es nicht geben, für die Kasse muss der Fakt der Arbeitsunfähigkeit gelten, und nur die ist maßgebend. ??? Also,ich wurde in der Reha für meine Tätigkeit AU geschrieben. Ich werde jetzt weiter vom Hausarzt Krankges...
- 15.09.2012, 10:47
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AU für die letzte Tätigkeit
Hallo Ich hatte meine dritte Bandscheiben Op,war wieder in Reha und dort wurde ich AU für meine letzte Tätigkeit geschrieben.Ich sollte Innerbetrieblich umgesetzt werden und wenn das nicht geht umschulen.Das mit dem umsetzen ist nicht so einfach und umschulen möchte ich auch nicht (bin 46 Jahre alt)...