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- 11.09.2012, 10:25
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
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Hallo, ich denke nicht, dass es hier um die grundsätzliche Beitragspflicht für Betriebsrenten geht, sondern eher um den sog. maximalen Versorgungsbezug, der der Beitragspflicht unterliegt - wenn dies der Fall ist, so muss die Kasse der Zahlstelle diesen VB-Max mitteilen und der ist dann beitragspfl...
- 10.09.2012, 11:32
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
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Hallo amerin,amerin hat geschrieben:Direkt an die KK wenden, Nachweise dazu und Rückerstattung fordern.
habe von meine KK bescheid bekommen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Rückzahlung zu
viel gezahlter Krankenkassen Beiträge.
Stimmt das ????
Wenn ja ist doch echt ein Witz......
Grüße Max60
- 07.09.2012, 09:19
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
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Direkt an die KK wenden, Nachweise dazu und Rückerstattung fordern. Hallo amerin, erst einmal Danke für deine Ausführung. Nachweise von der Arbeitsagentur über meine Entgeltbescheinigung 2011 und die Jahresbescheinigung der Betriebsrente für 2011 müssen doch reichen ? Dazu ein formloses Schreiben? ...
- 06.09.2012, 14:13
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
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Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Beitragsbemessungsgrenze KK + PV 2011, bin Pflichtversichert. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 = 44.550,00€. Ich verstehe darunter das ich bis zu diesem Betrag 44.500,00€ im Jahr KK + PV Beiträge abführen muss ! Für das Jahr 2011 bezog vom Arbeitsamt meine En...