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von Max60
11.09.2012, 10:25
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
Antworten: 7
Zugriffe: 4676

Hallo, ich denke nicht, dass es hier um die grundsätzliche Beitragspflicht für Betriebsrenten geht, sondern eher um den sog. maximalen Versorgungsbezug, der der Beitragspflicht unterliegt - wenn dies der Fall ist, so muss die Kasse der Zahlstelle diesen VB-Max mitteilen und der ist dann beitragspfl...
von Max60
10.09.2012, 11:32
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
Antworten: 7
Zugriffe: 4676

amerin hat geschrieben:Direkt an die KK wenden, Nachweise dazu und Rückerstattung fordern.
Hallo amerin,

habe von meine KK bescheid bekommen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Rückzahlung zu
viel gezahlter Krankenkassen Beiträge.

Stimmt das ????

Wenn ja ist doch echt ein Witz......

Grüße Max60
von Max60
07.09.2012, 09:19
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
Antworten: 7
Zugriffe: 4676

Direkt an die KK wenden, Nachweise dazu und Rückerstattung fordern. Hallo amerin, erst einmal Danke für deine Ausführung. Nachweise von der Arbeitsagentur über meine Entgeltbescheinigung 2011 und die Jahresbescheinigung der Betriebsrente für 2011 müssen doch reichen ? Dazu ein formloses Schreiben? ...
von Max60
06.09.2012, 14:13
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze
Antworten: 7
Zugriffe: 4676

Sozialversicherungsbeträge 2011 - Beitragsbemessungsgrenze

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Beitragsbemessungsgrenze KK + PV 2011, bin Pflichtversichert. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 = 44.550,00€. Ich verstehe darunter das ich bis zu diesem Betrag 44.500,00€ im Jahr KK + PV Beiträge abführen muss ! Für das Jahr 2011 bezog vom Arbeitsamt meine En...