Hallo,
ich meine das hier der RV-Träger erstmal vorrangig ist, weil es gilt ja der Grundsatz Reha vor Rente.....hört sich doof an aber die Kleine wird irgendwann mal Beiträge zahlen. Wenn der dann ablehnt, kann man es immer noch über die KK versuchen. Viel Glück!
Ole
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- 05.06.2012, 23:16
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Kinderkur mit Begleitperson
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- 05.06.2012, 23:11
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- Thema: Hauhaltshilfe.....mal wieder
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Hallo broemmel, auf was beziehst du dich? wie die stationäre Behandlung generell vermieden werden soll oder aufgrund der Erkrankung? Der Arzt hat das in der ärztlichen Bescheinigung eindeutig angekreuzt. Ich denke ein gebrochenes Bein kann man sowohl stationär oder auch ambulant behandeln, und eine ...
- 05.06.2012, 21:31
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- Thema: Hauhaltshilfe.....mal wieder
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Hallo ratte1, also, es kein 1-personen Haushalt.....das geht ja aus dem Antrag hervor. Ich denke das da was.....sagen wir mal.....neue allgemeine Rechtsauffassung...kreiert wird :wink: Ganz normale Familie...Ehemann berufstätig und Kind sind vorhanden. Mal abwarten was der Widerspruch ergibt. Grüße ...
- 04.06.2012, 21:42
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- Thema: Hauhaltshilfe.....mal wieder
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Hallo, also erstmal vielen Dank für Eure Gedanken dazu.....diese hab ich auch. Also, es ist eine schwere psychische Grunderkrankung und der Arzt hat eindeutig bestätigt in dem Formular der Knappschaft das dadurch ein weiterer stat. Aufenthalt vermieden wird wenn Hilfe da ist. Deshalb verwundert mich...
- 04.06.2012, 20:19
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Hauhaltshilfe.....mal wieder
Hallo zusammen und einen guten Abend, ich bin zwar selbst ein KK-Mensch, aber dass was ich hier bekommen habe von Freunden, übersteigt ein wenig meinen gesunden Menschenverstand. Vielleicht kann mir hier einer auf die Sprünge helfen..... :roll: :D Folgender Sachverhalt: Antragstellung Haushaltshilfe...